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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Getrennte Abwassergebühr wird im zum Januar 2011 eingeführt

Senator Reinhard Loske: „Ökologisch sinnvoll, verursachergerecht und günstiger für die Bürgerinnen und Bürger“

16.09.2010

Am 01. Januar 2011 tritt in Bremen mit der getrennten Abwassergebühr ein neues Abrechnungssystem der Entwässerungsgebühr in Kraft. Dieses System ersetzt die bisherige Gebühr, bei der ausschließlich nach dem Trinkwasserverbrauch abgerechnet wurde. Senator Dr. Reinhard Loske: „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch die neue, getrennte Abwassergebühr die Kosten um durchschnittlich 23 Cent/m³ sinken. Das neue System ist ökologisch sinnvoll, verbrauchergerecht und günstiger für die Bürgerinnen und Bürger.“

Der Senat hatte die getrennte Abwassergebühr 2008 beschlossen, mit der Einführung im kommenden Jahr liegt Bremen im Trend bundesdeutscher Großstädte.
Grundstücke mit großem Anteil versiegelter Flächen werden künftig entsprechend ihrem Versiegelungsgrad verursachergerecht an der Gebührenfinanzierung beteiligt. Dies betrifft beispielsweise Grundstücke mit großen Parkplatz- oder Hofflächen und nur geringem Trinkwasserverbrauch, wie Supermärkte und Speditionen. Ab 1000 m² versiegelter und an den öffentlichen Kanal angeschlossener Fläche werden diese Grundstücke künftig getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser veranlagt.

Heute muss jeder Bürger 2,87 € je m³ Abwasser zahlen. In dieser Einheitsgebühr sind die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers enthalten. Die künftigen neuen Sätze, die im Mittelfeld vergleichbarer Städte liegen, betragen

  • für Niederschlagswasser 0,72 €/m² pro Jahr und
  • für Schmutzwasser 2,31 €/m³

Kleine und mittlere Grundstücke sind von der getrennten Veranlagung nicht betroffen, wenn die versiegelte und an den Kanal angeschlossene Fläche geringer als 1000 m2 ist. Diese Haushalte werden weiterhin nach dem Trinkwasserverbrauch abgerechnet. Allein durch die verursachergerechtere Verteilung der Gesamtkosten durch die Einführung der getrennten Gebühr ergibt sich bereits eine Entlastung von 23 Cent/m³.

  • Bisherige Einheitsgebühr: 2,87 €/m³
  • Künftige Abwassergebühr: 2,64 €/m³

Für ein Einfamilien- oder Reihenhaus mit vier Personen (185 m³ Trinkwasserverbrauch, 150 m² versiegelte Fläche) ergibt sich z. B. durch die Einführung der getrennten Entwässerungsgebühr eine Einsparung von ca. 40 € im Jahr.

Wird darüber hinaus ökologisch gehandelt und ein Teil eines Grundstücks „entsiegelt“, z. B. indem Dachwasser im Garten versickert wird, sind weitere Einsparungen möglich. Eigentümer können in diesem Fall eine getrennte Veranlagung nach der neuen Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswassergebühr beantragen.

Ab Anfang November wird ein Gebührenrechner im Internet bereit stehen, mit dem Eigentümer kleinerer Flächen prüfen können, ob sich eine Umstellung auf die getrennte Gebühr lohnt.

Umweltsenator Reinhard Loske begrüßt die Einführung der getrennten Abwassergebühr nicht nur wegen der Gebührengerechtigkeit. Ihr komme auch eine wichtige Funktion zu, da sie Anreize schafft die Bewirtschaftung von Regenwasser zu fördern. Dr. Loske: „Dies ist auch eine nachhaltige Förderung zur Entlastung der Umwelt. Der natürliche Wasserkreislauf wird verbessert, Mischwasserabschläge in Gewässer werden vermindert und es wird ein wünschenswerter Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet“.