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Der Senator für Inneres und Sport

Nationales Waffenregister: Fachtagung einer Projektgruppe im Stadtamt

14.09.2010

Die EU hat die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum Jahr 2014 nationale Waffenregister einzuführen, in denen Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Schusswaffen zu erfassen sind.

Deutschland hat sich im Rahmen der nach dem Amoklauf von Winnenden im Jahre 2009 vorgenommenen Verschärfung des Waffengesetzes selbst verpflichtet, dieses Nationale Waffenregister schon bereits bis 2012 umzusetzen.

Mit der Einführung des Registers einhergehen wird eine Modernisierung des deutschen Waffenwesens mit einer weitergehenden Einführung von E-Govermentprozessen zwischen Bürgern, Verwaltung und Wirtschaft im Rahmen des Projektes Deutschland-Online. Das Nationale Waffenregister wird neben diesen Verfahrensvereinfachungen für alle Beteiligten zudem einen wichtigen Beitrag zur Inneren Sicherheit leisten, da die Transparenz der Waffenverwaltung erhöht und die Gefahren missbräuchlichen Waffenverwendung deutlich reduziert werden. Für die Sicherheitsbehörden ergeben sich zudem effektivere Recherchemöglichkeiten.

In dem Register werden die Datenbestände von ca. 570 Waffenbehörden zusammengefasst. Um dieses zu ermöglichen, ist die Festsetzung eines gemeinsamen Datenstandards für die Waffenverwaltung erforderlich.

Die Einführung des Nationale Waffenregister wird derzeit von einer gemeinsamen Projektgruppe des Bundes und der Länder vorbereitet.

Das Stadtamt Bremen unterstützt diese Projektgruppe durch die Entsendung eines Vertreters und organisiert zudem am 15. und 16. September die kommende Fachtagung, die im Dienstgebäude des Stadtamtes stattfinden wird. „Ich freue mich, dass wir die Fachthemen dieses Arbeitskreises kompetent begleiten können und lade gerne zu uns nach Bremen ein“, kommentiert Amtsleiter Hans-Jörg Wilkens die Zusammenkunft der Fachleute aus Bund und Ländern in Bremen.