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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt 145,8 Millionen Euro Nachtragshaushalt

Etwaige Steuermehreinnahmen werden ausschließlich zur Senkung der Kreditaufnahme genutzt

07.09.2010

Mit einem Nachtragshaushalt in Höhe von 145,8 Millionen Euro will der Senat auf die konjunkturbedingten drastischen Einnahmeverluste und gesetzlich vorgeschriebene Mehrausgaben bei Sozialleistungen reagieren. Bereits im Mai hatte die Landesregierung mit Blick auf die Ergebnisse der Steuerschätzung eine Haushaltssperre beschlossen. Finanzsenatorin Karoline Linnert: „Trotz dieser Sofortmaßnahmen ist der Nachtragshaushalt unausweichlich. Beträge in dieser Größenordnung können durch eine Haushaltssperre nicht ausgeglichen werden.“ Sie fügte hinzu: „Sollten sich die Steuereinnahmen im laufenden Jahr noch verbessern, werden sie ausschließlich zur Reduzierung der Kreditaufnahme verwendet.“

Zusammen mit dem Nachtragshaushalt beschloss der Senat eine Umlage in Höhe von 4,2 Millionen Euro. Mit dem Geld werden ressortübergreifend vor allem die Kosten für den „Tag der deutschen Einheit“ (2,1 Millionen Euro), Mehrbedarfe im KTH-Bereich (1,3 Millionen Euro) und bei der Versorgung schwerstmehrfachbehinderter Schülerinnen und Schüler (0,6 Millionen Euro) finanziert. Wie viel jedes Ressort zu dieser Summe beiträgt ergibt sich aus einem bereits mehrfach angewandten Quotenmodell. Es berücksichtigt, zu welchem Anteil die Mittel der Ressorts bereits gesetzlich oder vertraglich festgelegt sind. Die Umlage ist aufgrund der frühzeitig ergriffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen vertretbar und realisierbar.

Für den weiteren Konsolidierungskurs zur Einhaltung der Schuldenbremse erhöht sich damit das Finanzierungsdefizit des Haushaltes 2010, das die Ausgangslage für den zehnjährigen Abbauprozess darstellt, um noch einmal 145 Millionen Euro. Pro Jahr müssen demnach circa 15 Millionen Euro zusätzlich abgebaut werden. Welche konkreten Auswirkungen sich für den Abbaupfad und insbesondere für das Jahr 2011 ergeben, hängt jedoch maßgeblich von den zur Zeit laufenden Verhandlungen mit dem Bund über die Verwaltungsvereinbarung, insbesondere zur Konjunkturbereinigung ab. Hierzu Finanzsenatorin Karoline Linnert: „Es zeigt sich, dass wir als Senat im März gut beraten waren, unsere Planungen für 2011 zunächst ohne Konjunkturbereinigung zu machen. Die Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Konsolidierungsländern laufen zur Zeit auf Hochtouren – sowohl Prof. Deubel als Gutachter der Länder als auch der Bund – arbeiten zur Zeit an der Weiterentwicklung ihrer Vorschläge. Erst wenn wir Klarheit darüber haben, welche Auswirkungen sich daraus für 2011 ergeben, werden wir wissen, inwiefern wir unsere bisherigen Haushaltsentwürfe für 2011 noch einmal anpassen müssen. Wir als Bremer haben großes Interesse an einem möglichst zügigen Abschluss der Verhandlungen, damit wir den Haushalt 2011 noch rechtzeitig vor Jahresbeginn unter Dach und Fach bringen können.“

„Altlastenbereinigung“ im Haushalt

Darüber hinaus bereinigt der Senat mit dem Nachtragshaushalt einige „Altlasten“, um den weiteren Konsolidierungspfad von zusätzlichen Belastungen frei zu halten:

Schlussstrich unter das Space Park-Kapitel

Im Sinne der Haushaltsklarheit und –wahrheit hat der Senat heute (07.09.2010) eine Schuldübernahme von Krediten der WFB in den Kernhaushalt beschlossen. Konkret geht es um ein Space Park-Darlehen in Höhe von 21,4 Millionen Euro, das ursprünglich durch Gewinne der Betreiber abfinanziert werden sollte. Diese Verbindlichkeiten, für die der Kernhaushalt gegenüber der WFB als Nachfolgerin der BIG ohnehin „haftet“, sollen nunmehr auch formell in den Haushalt übernommen werden.

Karoline Linnert betont: „Es ist Zeit, das Kapitel Space Park abzuschließen und reinen Tisch zu machen. Alle rechtlichen Möglichkeiten wurden ausgeschöpft, Das Geld kann die WFB nie mehr eintreiben. Deshalb übernehmen wir die Schulden in den Gesamthaushalt.“

Ähnlich verhält es sich mit Wirtschaftsförderprogrammen im Bereich Schiffsbeteiligungen, die von der damaligen Bremer Investitionsgesellschaft (BIG, jetzt WFB) vorfinanziert wurden. Die Darlehen sollten durch Veräußerungen von Beteiligungen im Treuhandvermögen abgelöst werden. Mangels Masse können keine weiteren Erlöse mehr erzielt werden. Deshalb ist auch in diesem Fall eine Schuldübernahme geboten.

Ebenfalls bereinigt wird eine vom Rechnungshof kritisierte und auch politisch in der Vergangenheit kontrovers diskutierte Konstruktion, wonach der frühere Senat für die Haushalte 2006 und 2007 vorgezogene Gewinnausschüttungen der BLG erhalten hatte. Technisch waren die Ausschüttungen über ein Darlehen der BLG Pensionskasse erfolgt, das durch zukünftige Gewinne der BLG zurückgeführt werden sollte. Nach Auffassung des Rechnungshofs wäre hierfür eine Kreditermächtigung erforderlich gewesen wäre. Auch hier hat sich der Senat entschlossen, zur Herstellung von Rechtsklarheit, eine entsprechende Kreditermächtigung im Nachtragshaushalt 2010 zu veranschlagen und die entsprechende Schuld in den Haushalt zu übernehmen.

Für alle drei der vorgenannten Fälle gilt, dass hier keine neuen Verbindlichkeiten begründet wurden, sondern diese nunmehr auch formell den Schulden der Freien Hansestadt Bremen zugeordnet werden. „Ich bin mit dem Ziel angetreten, Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit wieder zu Ihrem Recht zu verhelfen“, begründete Finanzsenatorin Karoline Linnert diesen Schritt. Wir wollen in Zukunft auf außerhaushaltsmäßige Finanzierungen verzichten und bereinigen dies – wo erforderlich – auch für die Vergangenheit.“

Im Anhang:

Senatsvorlage „Nachtragshaushalt 2010“ vom 7.9.2010 (pdf, 65.4 KB)