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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Klarstellung zum Betrieb der Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Land Bremen

31.08.2020

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport hat sich an alle Werkstätten im Land Bremen gewandt, um die bestehenden Vorgaben der Corona-Verordnung klarzustellen: Nach der geltenden Rechtslage ist es infektions- und arbeitsschutzrechtlich zulässig, dass Beschäftigte in einem Betrieb arbeiten, ohne dass sie zwingend- den Mindestabstand einhalten müssen, sofern dafür eine betriebliche Notwendigkeit besteht und dies von besonderen Schutzvorkehrungen begleitet wird. Begleitende Schutzvorkehrungen können insbesondere die Bildung fester Kleingruppen sein, aber auch eine angemessene Lüftung oder ggf. das dauerhafte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz.

"Mit der Corona-Verordnung ermöglichen wir, dass passgenaue Lösungen in den jeweiligen Einrichtungen umgesetzt werden können", erklärt die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Anja Stahmann. "Wir alle wollen möglichst bald zum Normalbetrieb zurückkehren, müssen dabei jedoch immer das Infektionsgeschehen im Blick behalten. Um so wichtiger ist es, dass wir uns alle an die grundlegenden Regeln im Alltag halten – auch in den Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen." In den letzten Wochen war es immer wieder zu Nachfragen aus den Werkstätten, von Mitarbeitenden und Angehörigen gekommen, die eine entsprechende Anpassung der Verordnung angeregt haben.

Entscheidend ist, dass in jedem Einzelfall vor Ort in den Werkstätten zwischen betrieblichen Notwendigkeiten und den berechtigten Eigeninteressen des Beschäftigten eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Das betriebliche Schutz- und Hygienekonzept erlaubt, ebenso wie die an die Pandemie anzupassende arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen, die den jeweiligen betrieblichen Bedingungen passgenauer Rechnung tragen. Hierbei bleiben die übrigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der Verordnung auch im betrieblichen Zusammenhang verpflichtend und stehen nicht zur Disposition.

Ansprechpartner für die Medien:
David Lukaßen, Stellv. Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-6682, E-Mail: david.lukassen@soziales.bremen.de