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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Schilling: "Klare Ansage gegen Demokratiefeinde"

Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Hass im Netz - Länder mahnen Unterstützung bei der Strafverfolgung an

03.07.2020

Nach dem Bundestag hat heute (03.07.2020) auch der Bundesrat mit den Stimmen Bremens dem "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" zugestimmt. Das neue Gesetz sieht neben einer Ausweitung der Strafbarkeit für Bedrohungen und Beleidigungen im Netz insbesondere eine Meldepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke vor.

"Das Worte letztlich auch zu Taten führen, haben uns die schrecklichen Anschläge in Halle und Hanau sowie die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke eindringlich vor Augen geführt. Hass und Hetze, die im Netz mittlerweile ein unerträgliches Maß angenommen haben, bilden eine Basis für derartige Taten. Deswegen ist es absolut richtig, dass wir in diesem Punkt ein Zeichen setzen: Wer anderen in der scheinbaren Anonymität des Netzes Körperverletzung oder sexuelle Übergriffe androht, muss künftig– so sieht es das neue Gesetz vor - mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das ist eine klare Ansage an Demokratiefeinde, die meinen, im Netz ungestraft ein Klima der Gewalt schüren zu können", erklärt die Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling.

Sie begrüßt zudem, dass künftig auch die Betreiber von Social-Media-Plattformen noch deutlicher in die Pflicht genommen werden. "Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen Posts mit strafbaren Inhalten wie Morddrohungen oder Volksverhetzung künftig nicht nur löschen, sondern umgehend dem Bundeskriminalamt melden. Damit stellen wir klar: Niemand, der im Netz hetzt, Hass verbreitet oder anderen Gewalt androht, darf sich sicher fühlen. Wir werden derartige Straftaten entschieden verfolgen", so Schilling.

Dazu allerdings sei eine zusätzliche Unterstützung für die Strafverfolgungsbehörden der Länder von Nöten. Schilling: "Wenn das Bundeskriminalamt die Meldungen der Plattformbetreiber wie geplant lediglich ungefiltert an die Länder durchreichen soll, brauchen die dortigen Strafverfolgungsbehörden zusätzliche Ressourcen. Darauf haben Bremen und die übrigen Länder heute im Bundesrat in einer gemeinsamen Protokollerklärung noch einmal in aller Deutlichkeit hingewiesen."

Laut Zahlen des Bundeskriminalamtes sei durch das neue Gesetz künftig täglich mit rund 1.000 entsprechenden Hinweisen der Social-Media-Betreiber zu rechnen, die allesamt letztlich in den Ländern bearbeitet, überprüft und verfolgt werden müssen. Schilling: "Diese Zahlen machen nicht nur deutlich, welches Ausmaß Hass und Hetze mittlerweile im Netz angenommen haben, sondern auch, dass die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in den Ländern zusätzliche Unterstützung brauchen, um die zu erwartende Menge an Meldungen effizient bearbeiten zu können." Dazu müsse vom Bund definitiv mehr kommen, als der lapidare Verweis auf bereits bestehende Förderungen wie etwa durch den Pakt für den Rechtsstaat, stellt die Bremer Justizsenatorin klar: "Ohne zusätzliche Unterstützung werden die Länder diese neue und wichtige Aufgabe nicht angemessen schultern können."

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de