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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen und Rheinland-Pfalz fordern: „Kein verfassungswidriges Handeln zur Frage der Laufzeitverlängerung“

05.07.2010

Margit Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz und Reinhard Loske, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der Freien Hansestadt Bremen erklären:
„Der Senat der Freien Hansestadt Bremen und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz haben gemeinsam einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der die Zustimmungspflichtigkeit von Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken feststellt. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich – unterstützt von zahlreichen Gutachten renommierter Juristen, u.a. vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier - mit der deutlichen Mehrheit von zehn Bundesländern unserer Rechtsauffassung angeschlossen, dass eine Verlängerung der Laufzeiten ohne Befassung des Bundesrates verfassungswidrig ist.

Mit Verfahrenstricks haben die CDU-geführten Landesregierungen nun erreicht, dass der Antrag in den anderen Ausschüssen des Bundesrats vertagt wurde und somit nicht mehr vor der Sommerpause im Bundesratsplenum behandelt wird. Wir gehen trotzdem davon aus, dass unsere Haltung nach der Sommerpause eine breite Mehrheit im Bundesrat findet und können die Bundesregierung nur eindrücklich davor warnen, bei den Laufzeitverlängerungen gegen den Willen der Länder einseitig verfassungswidrig Fakten zu schaffen.“

Rheinland-Pfalz hat auf Grundlage eines eigenen Gutachtens beschlossen – für den Fall, dass die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung ohne die Zustimmung des Bundesrates durchsetzen will – dass das Land eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anstrengen wird. Auch Bremen will eine solche Klage einreichen.