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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Neue Kontoverbindungen der bremischen Justiz ab 3. Februar 2020

30.01.2020

Im Zuge des Hausbankwechsels der bremischen Verwaltung stellen auch die Dienststellen der bremischen Justiz ihre Kontoverbindungen um. Stichtag dafür ist Montag, der 3. Februar 2020.

Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten von den zuständigen Dienststellen gesonderte Informationen über die ab dann gültigen Kontoverbindungen und werden gebeten, diese künftig zu beachten. Ab dem 3. Februar 2020 sind die neuen Kontonummern auch in allen Schreiben der zuständigen Dienststellen zu finden.

Bestehende Daueraufträge müssen zeitnah abgeändert werden. Nicht davon betroffen sind Zahlungen auf die unveränderten Konten bei der Sparkasse Bremen – diese können weiterhin genutzt werden.

Haben Sie eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung erhalten? Dann benutzen Sie bitte die dort genannte Kontoverbindung und geben Sie beim Verwendungszweck stets das Kassenzeichen beziehungsweise die Steuernummer an.

Weitere Informationen zum Hausbankwechsel finden sich hier:
www.landeshauptkasse.bremen.de/hausbankwechsel

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de