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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Affenversuche: Gesundheitsbehörde legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen ein

22.06.2010

Die Bremer Gesundheitsbehörde geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen in Sachen Affenversuche in die Berufung. Das teilte heute Dr. Hermann Schulte-Sasse, Staatsrat bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, mit. „Wir können nicht akzeptieren, dass wir den gesellschaftlichen Wertewandel, den es in den vergangenen Jahren beim Tierschutz gegeben hat, nicht in unsere Entscheidung einbeziehen dürfen“, gab der Staatsrat als einen der Gründe dafür an, in die Berufung zu gehen. Bei anderen gesellschaftlichen Entwicklungen, wie zum Beispiel beim § 218, sei der Wertewandel selbstredend ebenfalls bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt worden. Außerdem wende sich seine Behörde gegen die Ansicht des Verwaltungsgerichts, die Behörde hätte keinen Ermessensspielraum bei der Abwägung zwischen Belastung und Nutzen der Tierversuche.

Obwohl die Behörde der Auffassung sei, dass der Ablehnungsbescheid rechtsmäßig ist, werde man der Aufforderung des Gerichts folgen und die Frage der Belastung der Tiere sowie die Bedeutung des Forschungsvorhabens durch weitere Sachaufklärung noch genauer als bisher darstellen. „Wenn es das gerichtliche Verfahren befördert, kommen wir dieser Aufforderung des Gerichts selbstverständlich nach“, so Schulte-Sasse.