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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Hilfesystem für Opfer häuslicher Gewalt soll besser werden

Mehr Miteinander, mehr bündeln, mehr steuern: Wie gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder besser Hilfe finden – Ergebnisse des Modellprojekts liegen vor

28.06.2019

Gewalt zwischen Partnern betrifft auch die Kinder – sie erleben physische wie psychische Gewalt unmittelbar mit und tragen schwer daran. Nimmt das bestehende Hilfesystem in Bremen die Kinder gewaltbetroffener Mütter ausreichend in den Blick? Wie können Frauen so gestärkt werden, dass ihnen bei dem schwierigen Ausstieg aus einer Gewaltbeziehung Kraft für ihre Kinder bleibt? Antworten auf diese Fragen hat seit 2017 ein Modellprojekt gesucht. Die Ergebnisse wurden heute (Freitag, 28. Juni) im Rahmen einer Fachveranstaltung vorgestellt und erläutert.

Die Bremer Hilfsangebote sind gut – aber sie können besser werden, insbesondere was die Vernetzung untereinander angeht. Das ist ein zentrales der vielen Ergebnisse des Modellprojekts, das die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) beim Bund beantragt und gemeinsam mit dem Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) umgesetzt haben. Das Modellprojekt mit dem Titel „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ wurde vom Bundesfamilienministerium mit 79.000 Euro gefördert, als eines von fünf Projekten bundesweit.

Breite Analyse der Angebote und Strukturen für Betroffene häuslicher Gewalt
„Was tut eine Frau, die in ihrer Beziehung Gewalt erlebt? Sie und ihre Kinder sind in größter Not und auf eine Struktur angewiesen, die einerseits leicht und unbürokratisch Hilfe bietet, aber andererseits im Hintergrund gut vernetzt ist und den Betroffenen Wege ebnet, der Gewaltsituation dauerhaft zu entkommen. Wie es in Bremen darum bestellt ist, wollten wir in einer breiten Analyse herausfinden“, erklärte Landesfrauenbeauftragte und ZGF-Leiterin Bettina Wilhelm die Fragen des Projekts. „Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns dazu – und sie verpflichtet uns insbesondere, die Kinder explizit in den Blick zu nehmen und zu prüfen, wie sie im Hilfesystem versorgt werden“, so Wilhelm weiter. „Wir haben in Bremen eine Vielzahl sehr guter Angebote für Opfer häuslicher Gewalt. Aber es könnten mehr Synergien zwischen den einzelnen beteiligten Stellen geschaffen werden. Nötig ist eine bessere Vernetzung, eine klarere Definition der Aufgaben und damit auch fachliche Abgrenzung der einzelnen Akteure im System einerseits, und zugleich ein intensiverer Austausch untereinander andererseits.“

Runder Tisch „Häusliche Gewalt und Kinder“ wird verstetigt
Ein wichtiges Werkzeug hierzu ist die Weiterentwicklung des Runden Tisches „Häusliche Gewalt und Kinder“. Dieses Gremium, an dem neben den Ressorts Bildung, Soziales, Justiz, Inneres und Gesundheit eine Vielzahl von Facheinrichtungen des Hilfesystems beteiligt sind, hatte die ZGF 2016 ins Leben gerufen. Nun wird der Runde Tisch verstetigt und direkt im Ressort angedockt. „Beim Runden Tisch Häusliche Gewalt und Kinder sind bereits viele Akteurinnen und Akteure des Hilfesystems versammelt. Sie wollen die Situation betroffener Frauen und ihrer Kinder als Ganzes, aber auch Einzelfälle besser in den Blick nehmen und bestehende Abläufe dahingehend verändern, dass sie Frauen und Kinder unbürokratisch und gut unterstützen. Das Gremium wird nun gemeinsam mit Fachleuten aus der konkreten Arbeit in seiner Struktur weiterentwickelt. Es wird um Kooperationsvereinbarungen gehen, aber auch darum, die Handlungssicherheit der beteiligten Fachleute zu verbessern – am Ende sollte ein abgestimmtes System stehen, in dem die vielfältigen Angebote dort ankommen, wo sie gebraucht werden: eine Arbeit, die auch von anderen Ländern und Kommunen genutzt werden kann“, erklärt Margaretha Kurmann, Referentin bei der ZGF.

Im Geflecht der Zuständigkeiten: proaktiv und abgestimmt handeln
Die Schnittstellen zwischen den vielen Aufgaben und Angeboten der öffentlichen wie nicht-öffentlichen Stellen hat das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) analysiert. Hierzu hat das IPoS persönliche Gespräche mit Fachleuten in Hilfeeinrichtungen geführt sowie Umfragen an Hilfeeinrichtungen versandt. Zudem wurden Aktenvorgänge analysiert. Zentrales Ergebnis: Es gibt viele Angebote, aber sie sind zu wenig aufeinander abgestimmt. Hierdurch werden Hilfesuchende, insbesondere Kinder und Jugendliche, nur teilweise erreicht. Nötig sind gemeinsame und verbindliche Vereinbarungen zur Zusammenarbeit, zudem muss ein Datenschutzkonzept aufgesetzt werden, das unkomplizierte und schnelle Zusammenarbeit ermöglicht – und nicht zuletzt sind öffentliche und nicht-öffentliche Träger wie Beratungsstellen und Frauenhäuser finanziell sowie personell besser auszustatten.

„Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Anzahl von Hilfeeinrichtungen im Bundesland Bremen überproportional – was angesichts der vielschichtigen Problemlagen im Bereich der häuslichen Gewalt eine sehr gelungene Bereitstellung der einzelnen öffentlichen wie nicht-öffentlichen Hilfeleistungen bedeutet“, erläutert Dr. Trygve Ben Holland vom Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS). „Insbesondere die Arbeit der privaten Einrichtungen hat sich im Laufe der Bedarfsanalyse als sehr positiv herausgestellt. Neu ist die Erkenntnis nicht, dass gerade hier ein erheblicher Ressourcenmangel zu verzeichnen ist. Doch ist nunmehr zu betonen, dass dieser Mangel die Potenziale unterminiert und den im Sinne des Istanbul-Übereinkommens notwendigen Ausbau der Unterstützungsmöglichkeiten verhindert; vergleichbar verhält es sich diesbezüglich mit den relevanten öffentlichen Einrichtungen.“

Wird der Bereich der Hilfeleistungen für Leidtragende häuslicher Gewalt insgesamt betrachtet, so konstatiert der IPoS-Experte, „dass die Praxis des Zusammenwirkens der einzelnen Akteurinnen und Akteure untereinander deutlich verbessert werden kann und einer fundierten (Neu-)Ordnung bedarf. Diese müsste von den einzelnen Akteuren initiiert, vollendet und dann tatsächlich angewandt werden. Nur auf diese Weise könnte ein kooperativ operierendes Hilfesystem im Bundesland Bremen geschaffen werden, das auf die eigentliche gemeinsame Aufgabe sämtlicher Hilfeeinrichtungen zielt.“

Landesaktionsplan gegen Gewalt muss jetzt umgesetzt werden
„Damit wir hier ein deutliches Stück weiterkommen, brauchen wir dringend eine Gesamtstrategie: einen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, der das Handeln aller Akteure im System aufeinander bezieht und miteinander abstimmt“, betont Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm abschließend, “und wir brauchen eine unabhängige Koordinierungs- und Steuerungsstelle, die mit ausreichend und eigens dafür bestimmtem Personal diesen Prozess lenkt und verantwortet. In der Projektlaufzeit sind wir bereits einen deutlichen Schritt vorangekommen: Die Bremische Bürgerschaft hat im März die Entwicklung eines solchen Landesaktionsplans beschlossen. Nun muss es an die Umsetzung und die Bereitstellung der Mittel gehen."

Weitere Informationen zum Hintergrund:

Die Istanbul-Konvention
Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" zielt darauf, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 vom Europarat in Istanbul verabschiedet und wird daher Istanbul-Konvention genannt. 41 Staaten haben sie unterschrieben, mit Deutschland nun 25 Staaten ratifiziert. Mit der Unterzeichnung des Abkommens verpflichten sich die Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, die geschlechtsbezogene Gewalt verhindern. Dazu zählen Prävention, Schutz, Strafverfolgung, organisatorische Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Stellen sowie das Monitoring der Umsetzung. So fordert die Übereinkunft die Zusammenarbeit aller relevanten Behörden, Einrichtungen und Organisationen. Darüber hinaus soll überwacht werden, ob und wie die gemäß der Konvention zu ergreifenden Maßnahmen implementiert werden.

Das Projekt im Land Bremen dient somit der modellartigen Entwicklung der Möglichkeiten zur Umsetzung der rechtlich bindenden Istanbul-Konvention, eine in die Kategorie Menschenrechte einzuordnende völkerrechtliche Regelung. Diese völkerrechtliche Bindung bedeutet, dass die Ziele der Konvention eines jeden Mitgliedstaates des Europarates erreicht werden müssen, wobei es jedem Staat überlassen ist, auf welchem Wege und durch welche Maßnahmen. Für die Bundesrepublik Deutschland mit seinen 16 Bundesländern bedeutet dies, dass unterschiedliche Varianten möglich sein können. Solche Varianten zu entwickeln und zu erproben, ist Ziel des bundesweiten Modellprojekts des Bundesfamilienministeriums.

Der Runde Tisch „Häusliche Gewalt und Kinder“
Beim Runden Tisch Häusliche Gewalt und Kinder sind vertreten die Senatsressorts Bildung, Soziales, Justiz, Inneres, Gesundheit, sowie Erziehungsberatungsstellen, Fachstellen Häusliche Gewalt in Bremen und Bremerhaven, Bremer Jungenbüro, Kinderschutzambulanz Gesundheit Nord, Amt für Soziale Dienste für die Schnittstelle Case Management, Stalking-Krisen-Interventions-Team, Vertretung Stalking-Beauftragte der Polizei, Frauenhäuser Bremen und Bremerhaven, GISBU Bremerhaven, Mädchenhaus Bremen e.V., Schattenriss e.V., Kinderschutz-Zentrum Bremen, Fachstelle Gewaltprävention, Fachstelle Migration bei der AWO mit Schwerpunkt Gewalt, Kinderschutzstellen, Fachleute für begleiteten Umgang, Landeskoordinatorin Frühe Hilfen, Ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, Landesärztekammer, Leitende Familienrichterin, Vertretung Schulsozialarbeit, Kita Bremen, Vertreter*innen der offenen Jugendarbeit, Frühberatungsstellen, Täter-Opfer-Ausgleich.

Ansprechpartnerin für die Medien ist:
Susanne Gieffers
-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-
Tel.: +49 421 361-6050
E-Mail: presse@frauen.bremen.de