Sie sind hier:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz nimmt erste Hürde

Justizsenator Günthner stellt Gesetzesentwurf der Küstenländer im Bundesrat vor

15.02.2019

Der Bremer Senator für Justiz und Verfassung Martin Günthner hat in der heutigen (15. Februar 2019) Sitzung des Bundesrates den von den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen eingebrachten Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz – BR-Drucks. 70/19) vorgestellt. Das Gesetz sieht eine Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse zur Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1350 t Tragfähigkeit zugänglich sind, von den Verwaltungsgerichten auf die Oberverwaltungsgerichte vor. Das Gesetz wurde vom Bundesrat an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Senator Martin Günthner spricht im Bundesrat zur Einbringung des Entwurfes für ein Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz
Senator Martin Günthner spricht im Bundesrat zur Einbringung des Entwurfes für ein Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz

„Die Gesetzesänderung dient zunächst der Entlastung der Verwaltungsgerichte. Diese sind in der Vergangenheit angesichts der Komplexität und des Umfangs von Verfahren zur Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für Hafenprojekte oftmals vor besondere Herausforderungen gestellt worden,“ betont Justizsenator Günthner. „Darüber hinaus wird durch die Änderung ein Wertungswiderspruch aufgelöst. Nach der aktuellen Gesetzeslage sind die Oberverwaltungsgerichte bereits erstinstanzlich für die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen unter anderem für Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Flughäfen zuständig. Es ist insoweit in keiner Weise nachvollziehbar, warum die erstinstanzliche Zuständigkeit ausgerechnet für die hochkomplexe Überprüfung von Hafengroßprojekten bei den Verwaltungsgerichten liegen sollte,“ so Günthner weiter.

„Weiterhin wird mit der Gesetzesänderung das Ziel der Straffung des Prozesses der Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten verfolgt. Dieser ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere für Hafenprojekte unverhältnismäßig lang, weil die Projekte in der Mehrzahl der Fälle drei Gerichtsinstanzen durchlaufen müssen, bis der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist. Mein Ziel ist es jedoch, möglichst frühzeitig Rechtssicherheit für die betroffene Bevölkerung und alle am Planungsverfahren Beteiligte zu schaffen. Nach der aktuellen Gesetzeslage besteht die Gefahr, dass potentiell interessierte Investoren sich abwenden, wodurch Arbeitsplätze verloren gehen oder gar nicht erst entstehen. Hierdurch wird der maritime Wirtschaftsstandort Deutschland in nicht hinnehmbarer Art und Weise geschwächt. Aber auch die Bevölkerung und die in derartigen Verfahren im Regelfall klagenden Umweltverbände haben ein Interesse an einer möglichst frühzeitigen Klärung der Rechtmäßigkeit derartiger Projekte. Die Gesetzesänderung führt insofern dazu, dass alle Beteiligten möglichst frühzeitig wissen, ob und in welcher Form geplante Neu- oder Ausbauten von Häfen durchgeführt werden können,“ führt Günthner weiter aus.

Die Rede des Senators im Bundesrat (pdf, 28.7 KB)

Foto: Bundesrat