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Ausgewählte Haushalte werden befragt: Der „Mikrozensus 2019“ startet im Januar

Empfehlung für das persönliche Interview

16.01.2019

Pressemitteilung des Statistischen Landesamts Bremen:

Wie viele Haushalte gibt es in Bremen? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter im kleinsten Bundesland? Wie viele Erwachsene können von Ihrer Erwerbstätigkeit leben? Wie hoch ist das Armutsrisiko und welche Bevölkerungsgruppe ist davon betroffen? Welche Unterschiede gibt es in der Wohnsituation von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert der Mikrozensus 2019.

Der Mikrozensus wird im Land Bremen wie im gesamten Bundesgebiet als amtliche Haushaltsbefragung durchgeführt. Befragt werden rund 3 600 Haushalte in Bremen und Bremerhaven zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage. Das ist ein Prozent der Bevölkerung.
Mit Jahresbeginn 2019 und dann gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt, erhalten ausgewählte Haushalte Post vom Statistischen Landesamt Bremen. Damit wird der Besuch eines geschulten Erhebungsbeauftragten schriftlich angekündigt und gleichzeitig ausführliches Informationsmaterial zum Mikrozensus übergeben. Die Auswahl der Haushalte ist zufällig und basiert auf einem objektiven mathematisch-statistischen Verfahren.

Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt grundsätzlich persönlich durch insgesamt 30 Erhebungsbeauftragte, die sich durch einen Interviewerausweis legitimieren können. In dem persönlichen Gespräch geben die Interviewer die Angaben direkt in den mitgebrachten Laptop ein und können mögliche auftretende Fragen der Haushaltsmitglieder direkt vor Ort beantworten. Dies ist die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung. Das Statistische Landesamt Bremen empfiehlt daher allen Teilnehmenden zeitnah einen Termin für das persönliche Interview mit dem/der zuständigen Erhebungsbeauftragten zu vereinbaren. Wenn es gewünscht wird, kann alternativ selbst ein Fragebogen ausgefüllt werden.

Die Befragung besteht aus einem Grund- und einem Zusatzprogramm. Im Grundprogramm wird nach Personenangaben, Haushaltsbeziehungen, Erwerbsbeteiligung, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung, Lebensunterhalt gefragt. Darüber hinaus gibt es wechselnde Schwerpunktthemen – in diesem Jahr die Krankenversicherung – die im Abstand von vier Jahren im Teil des Zusatzprogramms der EU-Arbeitskräftestichprobe erfragt werden soll. Einen Musterfragebogen finden Interessierte unter: im FAQ-Bereich „Was wird gefragt?“.

Es ist wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt, denn nur dann können die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen werden. Daher ist die Auskunftserteilung Pflicht. Das schließt die Auskunft über Minderjährige oder Haushaltsmitglieder, die die Auskunft zum Beispiel aufgrund einer Behinderung nicht selbst geben können, mit ein. Die Auskunftspflicht gilt als erfüllt, wenn die Fragen für alle Haushaltsmitglieder wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet worden sind. Ausgenommen davon sind die freiwilligen Fragen.

Die Mikrozensusdaten liefern seit 60 Jahren eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Statistische Landesamt Bremen bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2019 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Weitere Auskünfte erteilt: Joanna Ronowski, Telefon: (0421) 361-2276, mikrozensus@statistik.bremen.de