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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Eva Quante-Brandt zum Bremer Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal

21.12.2018

„Grundsätzlich ist es gut, dass wir uns in einem breiten Bündnis dafür einsetzen, dass die Pflege gestärkt wird. Nur mit ausreichendem und gut ausgebildetem Pflegepersonal ist eine gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich. Deshalb hat sich Bremen auf Bundesebene für die Reform der Pflegeberufe eingesetzt, denn bundesweit fehlen uns viele Tausende Pflegekräfte. Wir wollen mehr Fachkräfte ausbilden und den Beruf attraktiver machen. Klar ist auch, dass die im Pflegepersonalstärkungsgesetz vorgeschlagenen Pflegepersonal-Untergrenzen ab 2020 und das neue Pflegebudget erste wichtige Schritte sind. Im Bundesrat hat sich Bremen gemeinsam mit anderen Ländern aber vor allem dafür ausgesprochen, dass nicht allein ein Maß für eine Untergrenze festgelegt wird, sondern auch eine zweite Grenze, für die tatsächlichen Personalbedarfe, die den patientenbezogenen Pflegebedarf berücksichtigen, entwickelt wird“, so Senatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt. Darüber hinaus hat Bremen über den Bundesrat gemeinsam mit anderen Ländern die Bundesregierung dazu aufgefordert, auch die übrigen Gruppen des Krankenhauspersonals bei den Regelungen zu berücksichtigen.

Senatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt: „Wir werden jetzt die Inhalte des Volksbegehrens im Kontext der beschlossenen bundespolitischen Gesetzespakete prüfen und uns mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens weiter über die Zielsetzungen und mögliche Wege austauschen. Denn auch wenn wir grundsätzlich das Ziel der Stärkung der Pflege teilen, ist der gewählte Weg des Volksbegehrens über landesrechtliche Regelungen nach vorherrschender rechtlicher Auffassung problematisch. Durch die neuen Regelungen hat die Bundesregierung bereits einen Rechtsrahmen geschaffen mit dem expliziten Ziel, im gesamten Bundesgebiet ein gleiches Versorgungsniveau zu gewährleisten. Eine Rechtszersplitterung auf Länderebene mit negativen Folgen für die flächendeckende und gleichmäßige Versorgung soll dadurch verhindert werden. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken sah sich der Hamburger Senat in Bezug auf das Hamburger Volksbegehren aufgefordert, das Hamburgische Verfassungsgericht anzurufen. Die Entscheidung wird dort im Frühjahr 2019 erwartet. Unabhängig von der rechtlichen Prüfung des Volksbegehrens in Bremen finde ich es aber nach wie vor sehr richtig, dass wir gemeinsam weiter daran arbeiten, Personalbedarfe oberhalb der Untergrenzen zu ermitteln. Das ist Grundvoraussetzung dafür, eine vernünftige, bedarfsgerechte Regelung auf Bundesebene zu entwickeln, die von den Krankenkassen auch refinanziert wird. Deshalb werden wir nun in Bremen eine Kommission aus namhaften Expertinnen und Experten einsetzen, um Vorschläge für konkrete Gesetzesänderungen auf Bundesebene zu erarbeiten. Wir wollen Pflegekräfte entlasten und stärken.“