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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Quante-Brandt zur Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsminister Spahn: „Keine neuen Hürden für psychisch Kranke“

11.12.2018

"Die Politik darf für die Behandlung psychisch Kranker keine neuen Hürden aufbauen", erklärte Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt mit Blick auf die Beratungen des Bundesrats am Freitag dieser Woche.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in einen Gesetzesentwurf, der eigentlich schneller Arzttermine und bessere Versorgung sichern soll, einen Passus einarbeiten lassen, dass sich psychisch Kranke einer "Voruntersuchung" durch "qualifizierte Ärzte" unterziehen müssen, bevor sie der eigentlichen Therapie zugewiesen werden. Dies sei, so Quante-Brandt, "die Diskriminierung einer gesamten, zudem noch hochsensiblen Patientengruppe." Ferner werde so indirekt den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Fähigkeit abgesprochen, die benötigten Therapien eigenständig zu diagnostizieren.

Das Bundesland Bremen werde dem Gesetzesentwurf im Bundesrat nicht zustimmen, denn er konterkariere die gesamten Anstrengungen der hiesigen Psychiatriereform. Diese sei gerade darauf angelegt, eine patientennahe und niedrigschwellige Versorgung zu sichern. Patienten, die an seelischen Krankheiten litten, die ohnehin oft schambesetzt seien, dürfe man nicht abschrecken, sondern müsse ihnen den Zugang zur Therapie erleichtern, forderte Quante-Brandt.