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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Fachliche Bündelung und schnellere Verfahren – Justizministerkonferenz spricht sich für Änderungen des Verwaltungsprozessrechts aus

15.11.2018

Justizsenator Martin Günthner begrüßt den heute (15. November 2018) gefassten Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zu einer Reform des Verwaltungsprozessrechts. „Die Justizministerinnen und Justizminister sind dem Vorschlag der Arbeitsgruppe Verwaltungsprozess, an welcher neben Nordrhein-Westfalen auch Bremen federführend beteiligt gewesen ist, mit großer Mehrheit gefolgt und haben sich für einige notwendige Veränderungen in der Verwaltungsgerichtsordnung ausgesprochen“, so Günthner. Der von der Justizministerkonferenz gefasste Beschluss sieht unter anderem die Einführung eines optionalen Adhäsionsverfahrens für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche vor.

„Die Einführung eines zusätzlichen Adhäsionsverfahrens verfolgt das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich zur Durchsetzung ihrer Rechte zu verhelfen. Sie erhalten die Möglichkeit, Ersatzansprüche gegen den Staat im Rahmen eines bereits laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geltend zu machen. Die Durchführung eines weiteren zivilgerichtlichen Verfahrens erübrigt sich so. Hierdurch sparen die Bürgerinnen und Bürger Zeit und sind darüber hinaus auch nicht dem mit einem weiteren Verfahren verbundenen Kostenrisiko ausgesetzt. Es handelt sich bei dem Adhäsionsverfahren allerdings um eine ergänzende Möglichkeit. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten kann alternativ weiterhin beschritten werden“, erläutert Justizsenator Günthner.

Ein weiterer Punkt des Beschlusses betrifft die Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte um Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Häfen, Wasserkraftwerke und bergrechtliche Planfeststellungsverfahren.
„Durch die Ausweitung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte auf weitere Bereiche von Planfeststellungsverfahren werden einerseits die Verwaltungsgerichte, die zurzeit ohnehin mit Asylverfahren stark belastet sind, entlastet. Andererseits wird durch die direkte Befassung des Oberverwaltungsgerichts früher rechtliche Klarheit geschaffen, was im Interesse aller Beteiligten ist. Für Bremen und Bremerhaven als Hafenstandorte ist die Vorschrift dabei vor allen Dingen im Hinblick auf maritime Infrastrukturprojekte von großer Bedeutung. Dass bislang über den Bau oder Ausbau bestimmter Flughäfen das Oberverwaltungsgericht in erster Instanz entscheidet, über den Bau oder Ausbau eines Hafens dagegen zunächst das Verwaltungsgericht, erscheint wenig konsequent“, führt Justizsenator Günthner dazu aus.