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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Bremer Erklärung zur fairen Beschäftigung bekräftigt und konkretisiert

11.09.2018

Der Präsident des Senats, Bürgermeister Carsten Sieling, die Senatorin für Finanzen, Bürgermeisterin Karoline Linnert, und die Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Doris Hülsmeier, haben heute (11. September 2018) im Rathaus eine aktualisierte Fassung der „Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen“ unterzeichnet. Sie bekräftigen damit die 2014 erstmals vereinbarten Ziele. „Die Bremer Erklärung hat sich bewährt. Wir wollen faire Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Die Bremer Verwaltung hat als Arbeitgeberin im Interesse der Beschäftigten und der Gesellschaft eine Vorbildfunktion zu erfüllen“, betonen alle drei gemeinsam.“

Bürgermeister Carsten Sieling, die Vorsitzende des Gesamtpersonalrates Doris Hülsmeier und die Senatorin für Finanzen, Bürgermeisterin Karoline Linnert, bei der Unterzeichnung der „Bremer Erklärung zur fairen Beschäftigung“
Bürgermeister Carsten Sieling, die Vorsitzende des Gesamtpersonalrates Doris Hülsmeier und die Senatorin für Finanzen, Bürgermeisterin Karoline Linnert, bei der Unterzeichnung der „Bremer Erklärung zur fairen Beschäftigung“

Dazu Bürgermeister Carsten Sieling: „Ich freue mich, dass wir heute die 2014 erstmals von Senat und Gesamtpersonalrat geschlossene Vereinbarung erneuern können. In den letzten Jahren ist bereits eine Reihe positiver Dinge auf den Weg gebracht worden. Mit der heutigen Unterzeichnung setzen wir auch das Signal, dass wir gemeinsam weiter an notwendigen Verbesserungen arbeiten wollen. Die Erklärung liefert dafür einen verbindlichen Rahmen, für die Freie Hansestadt als Arbeitgeberin ebenso wie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.“

„Entscheidend für einen leistungsfähigen und serviceorientierten öffentlichen Dienst sind die Beschäftigten. Wir brauchen motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – gute Arbeitsbedingungen sind dafür eine Voraussetzung. Wichtige Argumente im Wettbewerb mit der Wirtschaft um qualifizierte Nachwuchskräfte sind Vereinbarkeit von Familie und Beruf, vielfältige Teilzeitmodelle, gute Aus- und Fortbildungsangebote, Aufstiegschancen und sichere Arbeitsplätze“, erläutert Bürgermeisterin Karoline Linnert. Sie lobt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Senat und Gesamtpersonalrat: „Die 2014 vereinbarte Clearingstelle ist dafür ein gutes Beispiel. Seit 2015 werden dort Einzelfälle beraten und häufig eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden.“

Doris Hülsmeier erklärt: „Die Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen hat sich bewährt, das hat die Evaluation gezeigt. Sie ist ein wichtiges Instrument für Personalräte und Frauenbeauftragte, um unsere Kolleginnen und Kollegen vor prekären Beschäftigungsverhältnissen zu schützen und verbesserte Arbeitsbedingungen zu erreichen. Ein Selbstläufer ist die Bremer Erklärung allerdings nicht: Nach wie vor gibt es noch ungelöste Problemfälle und Verbesserungsbedarfe. Mit der Neufassung der Bremer Erklärung wird jetzt ein deutliches Signal an die Dienststellen gesendet, dass diese Vorgaben umzusetzen sind. Wichtig ist, dass die Dienststellen bei der Lösung weiterhin durch die Clearingstelle unterstützt werden.“

Zentrale Punkte der Bremer Erklärung:

  • Faire Arbeitsbedingungen, Entgeltgleichheit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen den öffentlichen Arbeitgeber Bremen attraktiv.
  • Der bremische öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion als Arbeitgeber. Ein positives Beispiel ist der bremische Mindestlohn, der bundesweite Mindestlohnregelungen mit initiiert hat.
  • Faire Arbeitsbedingungen sind ein Zeichen der Wertschätzung. Dazu gehören die soziale Absicherung und sichere Zukunftsperspektiven im Beruf und im Alter.
  • Motivierte, qualifizierte Beschäftigte sind der Garant für eine gut funktionierende, serviceorientierte Verwaltung.
  • Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst sind in der Regel unbefristet. Sachgrundbezogene Befristungen sind möglich, wenn es die Aufgabenerfüllung erfordert.
  • Auf Wunsch der Teilzeit-Beschäftigten ist in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung zu ermöglichen.
  • Die Teilnahme an internen Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie die Bewerbung auf interne Stellenausschreibungen stehen allen Beschäftigten offen.

Im Anhang:
Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen 2018 (pdf, 376.7 KB)

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