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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Krankenhausrahmenplan von der Gesundheitsdeputation beschlossen

Senatorin Eva Quante-Brandt: „Klares Bekenntnis zur Regionalisierung und Ambulantisierung der Psychiatrie“

21.08.2018

Die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz hat in ihrer heutigen Sitzung (21. August 2018) die Fortschreibung des Landeskrankenhausplans 2018-2021 des Landes Bremen beschlossen. Die Gültigkeit des Landeskrankenhausplans 2010-2015 wurde mit Zustimmung der staatlichen Deputation für Gesundheit vom 16. April 2015 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Für die Festlegung der Versorgungsaufträge und Kapazitäten ab dem Jahr 2018 war damit eine Fortschreibung des Landeskrankenhausplans erforderlich.

Die Erstellung des Krankenhausplans erfolgt dabei im Rahmen eines mehrstufigen Planungsverfahrens. Mit Erstellung des Krankenhausrahmenplans durch die senatorische Behörde auf der ersten Stufe des Planungsverfahrens wird der Prozess der Krankenhausplanung im Lande Bremen angestoßen. Der Rahmenplan beinhaltet die Grundsätze der Krankenhausversorgung und weist ihren aktuellen Stand und Bedarf aus. Der Krankenhausrahmenplan konkretisiert nicht jedes einzelne Detail des Leistungsspektrums – diese Aufgabe obliegt den Selbstverwaltungspartnern im Rahmen der Strukturgespräche. Diese wichtigen Gespräche finden auf der zweiten Stufe des Planungsverfahrens statt.

Senatorin Eva Quante-Brandt: „Nachdem wir der Deputation am 16. August in der Bestandsaufnahme zu „fünf Jahre Psychiatriereform im Land Bremen“ konkrete Vorgaben vorgeschlagen haben, wurde heute mit dem vorgelegten Krankenhausrahmenplan die Umwandlung von 50 vollstationären Planbetten im psychiatrische Bereich bis 2021 im Krankenhausrahmenplan festgelegt – ein klares Bekenntnis zur Regionalisierung und Ambulantisierung der Psychiatrie im Land Bremen.“

Auf Basis der Ergebnisse der Modellrechnungen zur zukünftigen Bedarfsentwicklung sowie den Eckpunkten des Krankenhausrahmenplanes werden die Strukturgespräche zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Krankenhausträgern - ggf. unter Beteiligung der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. - geführt. Die daraus resultierenden Vereinbarungsvorschläge werden von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz auf ihre Vereinbarkeit mit dem Krankenhausrahmenplan 2018-2021 und planungsrechtlichen Vorgaben geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden schließlich in den Krankenhausplan des Landes Bremen übernommen.