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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Themen auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Saarbrücken

Senatorin Quante-Brandt begrüßt Bundestagsentscheidung zur Musterfeststellungsklage

14.06.2018

Bremens Verbraucherschutzsenatorin Eva Quante-Brandt hat sich zum Beginn der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Saarbrücken (13. bis 15. Juni 2018) für die Einführung eines Hygieneführerscheins ausgesprochen. Wer in Deutschland einen Betrieb zur Zubereitung und Verkauf von Speisen eröffnet, ohne auch alkoholische Getränke anzubieten, benötigt keine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf der Lebensmittelgewerbe und auch keinen Nachweis der erforderlichen Sachkunde im Bereich des Lebensmittelrechts sowie der Hygieneanforderungen. Die Anforderungen seien aber fachlich sehr anspruchsvoll, so Senatorin Quante-Brandt: „Die Einführung eines Sachkundenachweises für alle Gastronomiebetriebe sollte verbindlich vorgeschrieben werden. Dies würde die Einhaltung der Hygieneanforderungen in der Gastronomie nachhaltig verbessern helfen.“

Die Senatorin spricht sich außerdem für eine Ampel für die Nährwertangaben in Lebensmitteln aus. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher gut sichtbare Informationen darüber bekommen, wie viel Zucker, Fett und Salz in den Produkten enthalten sind.

Darüber hinaus befasst sich die VSKM auch mit einer Forderung nach einer nationalen Strategie zur Reduzierung von Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln und Getränken. Bremen unterstützt diese Initiative, zu der Rezeptänderungen zur Herstellung, aber auch Präventionsmaßnahmen zur Förderung einer gesunden Ernährungs- und Lebensweise gehören. Auch die Einführung einer Zuckersteuer kann dazu beitragen, den Zuckergehalt zu reduzieren.

Senatorin Quante-Brandt spricht sich außerdem für die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung bei Verstößen aus. „Es ist im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie darüber informiert sind, ob bei Kontrollen gesundheitsgefährdende Grenzwerte überschritten wurden. Sie können dann selbst entscheiden, wo sie einkaufen oder essen.“

Der § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verpflichtet die amtliche Lebensmittelüberwachung zur Veröffentlichung von bestimmten Rechtsverstößen und Grenzwertüberschreitungen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wurde die Regelung bislang nicht angewendet. Bremen tritt für eine einheitliche Umsetzung in den Ländern ein.

Ein weiteres Thema ist die Reduzierung von Einwegbechern. Senatorin Quante-Brandt fordert Maßnahmen, um die Flut von Einwegbechern (z.B. Coffee-to-Go) einzudämmen. Der Verbrauch von Coffee-to-Go-Bechern sei in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, sagte Quante-Brandt: „Es gibt einige freiwillige Aktionen, um Verbraucher und Anbieter zu motivieren, auf Mehrwegbecher umzusteigen. Um die Flut der Einwegbecher einzudämmen, könnte man zum Beispiel Becher-Pfand einführen.“

[FETTSenatorin Quante-Brandt begrüßt Bundestagsentscheidung zur Musterfeststellungsklage]
Der Deutsche Bundestag hat heute (14.06.2018) das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage verabschiedet. Bremens Verbraucherschutzsenatorin Eva Quante-Brandt betonte, damit werde ein neues Instrument geschaffen, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher kollektiv ihre Interessen durchsetzen können. „Das ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie haben damit die Möglichkeit, ihre Ansprüche nicht nur einzeln, sondern im Rahmen eines kollektiven Rechtsschutzes geltend zu machen.“