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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der EuGH spricht aus, was alle ahnten: Fanseiten-Betreiber haften mit für Fehler von Facebook

05.06.2018

Die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, sieht sich durch das heutige (05.06.2018) Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur datenschutzrechtlichen Mitverantwortung der Betreiber von „Facebook-Fanseiten“ bestätigt:
„Nun ist es amtlich: Wer sich der von Facebook zur Verfügung gestellten technischen Infrastruktur bedient, um eigene Inhalte zu veröffentlichen, trägt die datenschutzrechtliche Mitverantwortung dafür, dass es seine Richtigkeit hat mit der Verarbeitung der Daten all derjenigen, die diese Seiten besuchen. Den Grund für diese Mitverantwortung sieht der Europäische Gerichtshof darin, dass die Fanseiten-Betreiber Facebook die Möglichkeit geben, das Nutzungsverhalten der Besucherinnen und Besucher der Fanseiten auszuwerten. Um nicht alle europäischen Fanseiten-Betreiber auf einen Schlag zu verlieren, muss Facebook jetzt sofort einen rechtmäßigen Dienst präsentieren. Überraschend kommen jedenfalls weder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch die durch dieses Urteil noch einmal extrem angestiegenen berechtigten Erwartungen der europäischen Öffentlichkeit an die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten.“

Kontakt/Rückfragen:
Dr. Imke Sommer, Telefon 0421 361-2010
office@datenschutz.bremen.de