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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Assistenzen – Einigung zwischen LAG FW und Bildungsressort

05.06.2018

Durchbruch bei den Schulassistenzen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW ) und das Bildungsressort haben sich geeinigt. Die in der LAG FW organisierten Träger können nun künftig auf der Grundlage zwischen dem Bildungsressort und der LAG FW geeinten Vertrages Assistenten-Stellen besetzen. „Das ist ein gutes Ergebnis für alle Beteiligten“, erklären Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung sowie der Sprecher des Vorstandes der LAG FW, Dr. Arnold Knigge einhellig.

Hintergrund: Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen hatte gemeinsam mit der LAG FW eine Musterklage gegen die Stadtgemeinde Bremen (Bildungsbehörde) mit dem Ziel geführt, eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung zur Erbringung von Assistenzleistungen in Schule zu erreichen. Innerhalb eines Mediationsverfahrens, an dem Bremens Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück und die ehemalige Sozialrichterin Dr. Sabine Stuth maßgeblich beteiligt waren, wurden strittige Punkte geklärt und eine Vereinbarung getroffen. Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht wird einvernehmlich beendet.

„Im Sinn der Kinder, Eltern und Kollegien in den Schulen bin ich sehr froh über die Einigung. Durch die Marktöffnung können Assistenz-Stellen hoffentlich schneller und dauerhafter besetzt werden. Die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler mit Handicap wird somit gestärkt. Über den jeweiligen Vertrag wird geregelt, dass schulorganisatorische Belange berücksichtigt werden. So soll nach Möglichkeit nur ein Träger (auch für mehrere Assistenzen) in der einzelnen Schule zum Einsatz kommen, um eine gute Kommunikation gewährleisten zu können. Das war mir besonders wichtig. Ich danke allen Beteiligten des Mediationsverfahrens für das gute Ergebnis“, sagt Bogedan.

„Wir haben nun endlich nach einem langen Prozess vertragliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch geeint. Dies ist eine gute Nachricht für alle Eltern und der Kinder mit Assistenzbedarf.
Dies bedeutet auch, dass wir als Träger den berechtigten Nachfragen nach Assistenzleistungen über die bewährten Leistungen des Martinsclubs hinaus gerecht werden können“, so Vorstandssprecher Knigge.

Betroffen von der Vereinbarung sind Assistenzleistungen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 SGB XII als Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Vollumfänglich wird die Vereinbarung zum Schuljahr 2019/20 umgesetzt. Für das kommende Schuljahr 2018/19 wird es eine Übergangsregelung geben.

Im laufenden Schuljahr erhalten rund 300 Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen Assistenzleistungen nach § 54, um ihnen die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.