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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremer Agenda für die Justizministerkonferenz in Eisenach: Starker Rechtsstaat und Deutschland als globaler Justizstandort

04.06.2018

Bei der Dienstag und Mittwoch (06. und 07.06.2018) anstehenden Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Eisenach wird Bremen sich für einen starken Rechtsstaat einsetzen und dafür, Deutschland als internationalen Gerichtsstandort zu stärken. Neben einer Änderung des Asylprozessrechts wird insbesondere auch die Bekämpfung der sogenannten Paralleljustiz zu den von Bremen vorangetriebenen Themen gehören. Darüber hinaus wird Bremen sich für eine Steigerung der Attraktivität des Justizstandortes Deutschland einsetzen.

Medienberichte über sogenannte „Friedensrichter“, vor allem in Milieus mit Migrationshintergrund, die Konflikte nach eigenen, traditionellen Wertvorstellungen regeln, haben eine bundesweite öffentliche Debatte angestoßen. „Eine Paralleljustiz, die außerhalb unserer Rechtsordnung stattfindet und dem Wertesystem des Grundgesetzes widerspricht, dulden wir nicht. Straftaten oder familienrechtliche Angelegenheiten, die eigentlich vor staatliche Gerichte gehören, dürfen nicht außerhalb unseres Rechtssystems verhandelt werden. Das Rechtsprechungs- und Gewaltmonopol liegt beim Staat. Im demokratischen Rechtsstaat entscheiden demokratisch gewählte Parlamente über das geltende Recht. Hierauf können sich dann ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger berufen“, so Justizsenator Martin Günthner.

Erkenntnisse über das Phänomen der Paralleljustiz sind bislang noch lückenhaft. „Ohne zuverlässige Erkenntnisse über Ausmaß, Erscheinungsformen, Grundlagen und Ursachen der Paralleljustiz können wir keine wirksamen Gegenstrategien zu einer Schattenjustiz entwickeln, die mit unserer Rechtsordnung und unserem Wertesystem nicht im Einklang steht. Hier sind alle Länder und der Bund gemeinsam gefordert“, erläutert Martin Günthner.

Bremen hat sich dieser Aufgabe schon früh angenommen und kooperiert zum Thema Paralleljustiz seit 2016 mit den Max-Plack Instituten für ethnologische Forschung und ausländisches und internationales Strafrecht im Projekt „Konfliktregulierung in Deutschlands pluraler Gesellschaft“. Im Rahmen des Projektes werden verschiedene Konfliktbeilegungsformen darauf untersucht, inwieweit diese mit der rechtsstaatlichen Ordnung zu vereinbaren sind. Im Rahmen der Justizministerkonferenz wird Bremen dafür werben, derartige Forschungsprojekte auszubauen, um zu bundesweit belastbaren Erkenntnissen zu kommen.

Angesichts der starken Beanspruchung der Verwaltungsgerichte mit Asylverfahren wird Bremen sich darüber hinaus für eine qualitative Verbesserung und Beschleunigung von Entscheidungen im Asylrecht stark machen. Konkret setzt sich Bremen für eine Änderung des Asylgesetzes dahingehend ein, dass eine fallübergreifende Prüfung der allgemeinen Sicherheitslage in einem bestimmten Staat durch das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht wird. Dadurch könnte zum Beispiel bundesweit einheitlich geklärt werden, welche Bevölkerungsgruppen in Syrien von Verfolgung bedroht sind und daher Anspruch auf Flüchtlingseigenschaft haben. Momentan wird diese Frage von den 51 Verwaltungsgerichten in Deutschland unterschiedlich beurteilt.

„Unser Ziel muss es sein, dauerhaft leistungsfähige Verwaltungsgerichte für alle Rechtsstreitigkeiten auch in Zeiten einer besonderen Belastung sicherzustellen. Der Rechtsstaat darf hierbei nicht zum Opfer einer föderalen Zersplitterung werden. Tatsachenfragen von grundsätzlicher Bedeutung müssen daher für Deutschland einheitlich durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden werden können. Es belastet unsere Verwaltungsgerichte unnötig und ist für den Bürger nicht nachvollziehbar, wenn zum Beispiel die Gefahrenlage in einem Land von Bundesland zu Bundesland anders beurteilt wird und für den klagenden Asylbewerber letztlich in einer Asyllotterie mündet“, führt der Justizsenator aus.

Auf Betreiben Bremens wird die Justizministerkonferenz sich schließlich mit dem Justizstandort Deutschland und der Rolle der deutschen Zivilgerichte angesichts zunehmender internationaler Bezüge und privater Schiedsgerichte befassen und über erste Reformschritte beraten.

„Als essentielle Standortfaktoren bietet Deutschland ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit, eine effektive und eine kostengünstige Justiz. Mit einem internationalen Gerichtsstandort Deutschland würde das deutsche Recht im globalen Wettbewerb ein stärkeres Gewicht erlangen und damit wiederum die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gestärkt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Brexit sollten wir die Chance ergreifen, Deutschland als internationalen Gerichtsstandort zu stärken. Die Möglichkeit, einen Gerichtsprozess in englischer Sprache zu führen oder verbindliche Verfahrensabsprachen zu treffen, wenn alle Beteiligten dies wünschen, wäre hier ein erster guter Schritt in die Richtige Richtung“, so Günthner.