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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann zur Demo gegen Altersfeststellung bei Flüchtlingen in der Jugendhilfe

„Ein Abrücken von der Praxis wäre falsch, politisch unverantwortlich und rechtlich nicht möglich“

30.05.2018

„Ich habe großes Verständnis für die Not der jungen Männer aus Afrika, die vieles auf sich genommen haben, um zu uns zu kommen und sich nun in einer Sackgasse fühlen. Aber wir können nicht aus Mitleid jeden, der nach Bremen kommt, unbesehen als minderjährig in der Jugendhilfe aufnehmen. Die Jugendhilfe dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, sie kann kein Korrektiv sein für eine als zu restriktiv empfundene Einwanderungspolitik.“ Mit diesen Worten kommentierte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, die derzeit laufende Protestaktion von Geflüchteten auf dem Bremer Marktplatz. Die geforderte Aussetzung der Alterseinschätzung lehnte sie entschieden ab: „Es gibt junge Männer, die ihr wahres Alter aus einer subjektiv ausweglosen Situation verschleiern, weil sie kaum Chancen auf Anerkennung im Asylverfahren haben. Es wäre aber falsch, politisch unverantwortlich und zudem rechtlich gar nicht möglich, auf die Altersfeststellung zu verzichten, um sie stattdessen unter dem Schutz der Jugendhilfe aufzunehmen.“

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts prüfen sehr sorgsam, ob Anspruch auf Jugendhilfe besteht. Dazu wird, wenn keine anerkannten Dokumente oder andere Erkenntnisse vorliegen, die gesetzlich vorgeschriebene „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ zur Altersfeststellung durchgeführt. Auf ein entsprechendes Verfahren hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter verständigt. Zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Jugendamtes beurteilen dazu, unterstützt von einem Dolmetscher, die Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers, also körperliche Merkmale wie Stimmlage, Bartwuchs und Gesichtszüge, das Verhalten während des Gesprächs und die erzählte Biografie. Dabei wird geprüft, ob auch Zeitläufe und weitere Begleitumstände mit dem angegeben Alter zusammenpassen. Im Streitfall können ergänzend medizinische Verfahren der Altersbestimmung herangezogen werden. Minderjährigen wird Jugendhilfe gewährt, und auch in Zweifelsfällen wird zu Gunsten des Antragstellers entschieden. Der Antrag auf Inobhutnahme wird nur abgelehnt, wenn der Antragsteller eindeutig als erwachsen eingeschätzt ist.

Hintergrund zur Situation der Menschen in der Gottlieb-Daimler-Straße
In der Gottlieb-Daimler-Straße leben fast durchweg junge Männer, die angeben, minderjährig zu sein, keine anerkannten Personaldokumente vorlegen können, nach einer Alterseinschätzung als volljährig angesehen werden und daher vom Jugendamt einen Bescheid bekommen haben, dass sie in der Jugendhilfe nicht aufgenommen werden. Sie haben Widerspruch eingelegt gegen diesen Bescheid oder sie klagen bereits, nachdem auch ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wurde. Die baurechtliche Genehmigung für die Leichtbau-Unterkünfte läuft zum 30. April 2019 aus, vor dem Winter soll der Betrieb der Einrichtung eingestellt werden.