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Senatskanzlei

Senat startet Ausschreibung zum 16. Bremer Solidaritätspreis

Bis Ende Juni 2018 können Vorschläge eingereicht werden

22.03.2018

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen schreibt zum 16. Mal den Bremer Solidaritätspreis aus. Bis Ende Juni 2018 können Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger eingereicht werden. Die Preisverleihung findet im Frühjahr 2019 im Bremer Rathaus statt. Seit 1988 wird der Bremer Solidaritätspreis alle zwei Jahre an Menschen verliehen, die sich für Menschenrechte und Demokratie sowie gegen die Folgen von Kolonialismus und Rassismus einsetzen; er soll als Würdigung und Ermutigung dienen und ist mit 10.000 Euro dotiert.

Mit dem 16. Bremer Solidaritätspreis sollen Initiativen oder Personen ausgezeichnet werden, die von den Gefahren des "Shrinking Space" betroffen sind. Shrinking Space bezeichnet die Einschränkung und Unterdrückung zivilgesellschaftlicher Akteure durch Repressionen sowie bürokratische und rechtliche Maßnahmen. Dies betrifft z.B. Nichtregierungsorganisationen, Initiativen oder auch einzelne Aktivistinnen und Aktivisten.

In vielen Teilen der Welt erfolgt diese Einschränkung durch Regierungen, welche die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Akteure eigentlich schützen sollten. Betroffen ist zivilgesellschaftliches Engagement in verschiedensten Bereichen, etwa der Einsatz gegen Umweltzerstörung und Landgrabbing, also die illegale Aneignung von Land, die Interessenvertretung von Minder-heiten wie Indigenen, religiösen Gruppen oder sexuellen Minderheiten sowie der Kampf für Menschenrechte, Demokratieerhalt oder medizinische Versorgung.

Gesucht wird ein Akteur, der durch sein Engagement erfolgreich dazu beiträgt, die Position von zivilgesellschaftlichen Kräften zu stärken. Es kann sich bei der oder dem Nominierten um ein zivilgesellschaftliches Netzwerk oder einen Dachverband, aber auch um Einzelorganisation oder -personen handeln. Mit der öffentlichen Auszeichnung ist auch die Hoffnung verbunden, einen Beitrag zum Schutz der Preisträgerin bzw. des Preisträgers zu leisten.

Begründete Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 30. Juni 2018 an folgende Anschrift gesendet werden:

Geschäftsführung des Kuratoriums zum Bremer Solidaritätspreis

c/o Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit
Frau Johanna Reimers
Ansgaritorstraße 22,
28195 Bremen
E-Mail: johanna.reimers@ez.bremen.de

Weitere Informationen zum Bremer Solidaritätspreis im PDF (pdf, 68.1 KB) und unter: www.ez.bremen.de