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Senatskanzlei

31. Oktober als zusätzlicher Feiertag in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Aussicht genommen

01.02.2018

Auf einer Sondersitzung der Konferenz Norddeutschland (KND) heute (1.2.2018) in Berlin haben die norddeutschen Regierungschefin und Regierungschefs die Einführung eines zusätzlichen Feiertags in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein empfohlen. Ohne der weiteren politischen und parlamentarischen Diskussion vorgreifen zu wollen, sprachen sie sich dafür aus, den 31. Oktober als Tag der Reformation in den norddeutschen Ländern einheitlich als gesetzlichen Feiertag festzulegen. Dieser Tag ist in Mecklenburg Vorpommern bereits jetzt gesetzlicher Feiertag. Der neue Feiertag in Norddeutschland solle in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens sowohl in den Ländern wie auch über die Ländergrenzen hinweg gefunden werden.

Hierzu erklärt der KND-Vorsitzende, Bremens Bürgermeister Dr. Carsten Sieling: "In den norddeutschen Bundesländern gibt es ein gemeinsames Interesse an einem zusätzlichen Feiertag. Ein Grund dafür ist das offensichtliche Ungleichgewicht mit Blick auf die Anzahl der Feiertage in Nord- und Süddeutschland. Die engagiert geführte Diskussion über Anlass und Datum dieses Feiertags haben wir heute in Berlin fortgeführt.

Mit der Verständigung auf den 31. Oktober sind wir auf dem Weg zu einem gemeinsamen zusätzlichen Feiertag in Norddeutschland einen wichtigen Schritt weitergekommen. Feiertage sind nicht nur für das gesamtgesellschaftliche, soziale und familiäre Miteinander wichtig. Wir brauchen sie auch als Zeiten für Besinnung und Erholung.

Wir werden nun das Gespräch mit den politischen und gesellschaftlichen Akteuren in den jeweiligen Ländern engagiert fortführen mit dem Ziel, den 31. Oktober schon in diesem Jahr als Feiertag realisieren zu können."