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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Richter ohne Roben – Schöffenwahl 2018

Bewerbungen für das Schöffenamt bis Mitte März 2018 möglich!

18.01.2018

Das Amt des Schöffen ist ein besonderes Ehrenamt. Nach dem Grundgesetz üben Schöffinnen und Schöffen als Laienrichterinnen und Laienrichter die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus. Als Vermittler zwischen Bevölkerung und Justiz geben sie den Urteilen "im Namen des Volkes" eine besondere Bedeutung. Und das Schöffenamt ist ein Amt von besonderer Verantwortung und Tragweite. Schöffinnen und Schöffen wirken an der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mit. Gegen das Votum der Schöffen kann kein Angeklagter verurteilt werden. Mittels Fragen an Angeklagte, Zeuginnen und Zeugen oder Gutachterinnen und Gutachter können die Schöffinnen und Schöffen den Prozessverlauf maßgeblich beeinflussen.

Mit Ablauf des Jahres 2018 endet die Amtszeit der gegenwärtig gewählten Schöffinnen und Schöffen. Bundesweit stehen damit nun die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2019 – 2023 an. Für Bremen sind Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffen und Jugendschöffinnen für die drei Amtsgerichte und das Landgericht zu wählen.

Justizsenator Martin Günthner: "Die Tätigkeit der Schöffinnen und Schöffen mit ihrer Berufserfahrung und Lebensnähe hilft, die Justiz in der Bevölkerung zu verankern. Die Schöffinnen und Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag, unseren Rechtsstaat und die Rechtsprechung bürger- und lebensnah auszugestalten."

Die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten werden in zwei Schritten gewählt. Das Verfahren besteht aus der Aufstellung einer Vorschlagsliste durch die Stadtbürgerschaft in Bremen und die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven (für die Schöffen in allgemeinen Strafsachen) und durch die Jugendhilfeausschüsse (für die Jugendschöffen). Für die Vorschlagslisten werden wenigstens 816 beziehungsweise 380 Interessierte gesucht. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Wahl durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten.

Für das Schöffenamt im Land Bremen kommt grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger in Frage, der zu Beginn des Jahres 2019 zwischen 25 und 70 Jahren alt ist und in Bremen beziehungsweise Bremerhaven wohnt. Wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss bereit sein, Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen und deren Schicksal zu übernehmen. Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn sowie die Fähigkeit zu Kommunikation, Diskussion und Dialog sind weitere zentrale Anforderungen, um dieses Amt ausüben zu können. Bewerberinnen und Bewerber sollten ohne Vorurteile sein und den Mut mitbringen, auch eigene Ansichten zu vertreten und aktiv an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Für Jugendschöffen gilt darüber hinaus, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollten. Spezielle Rechtskenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.

"Das Amt als ehrenamtliche Richterin oder als ehrenamtlicher Richter bietet die Möglichkeit, andere Facetten der Gesellschaft kennenzulernen. Man kann sich für das Gemeinwesen einbringen und vieles lernen. Die oftmals traurige Welt der Straftaten und der mögliche Blick in die Abgründe menschlicher Schicksale können aber auch eine Herausforderung sein. Umso mehr muss uns daran gelegen sein, verantwortliche und engagierte Persönlichkeiten für das Schöffenamt zu gewinnen", so Martin Günthner.

In Kooperation mit dem Senator für Justiz und Verfassung bieten die Volkshochschulen in Bremen und Bremerhaven insgesamt drei kostenlose Informationsveranstaltungen zum Schöffenamt an. Im Rahmen dieser Veranstaltungen können sich Interessierte umfassend informieren. Vertreter aus Justiz, Anwaltschaft und des Landesverbandes der Schöffen geben Einblicke in die Praxis der Strafjustiz und erläutern die Aufgaben und Pflichten, die mit dem Schöffenamt verbunden sind.

Die Termine für Bremen finden am Montag, 29. Januar 2018, in der Zeit von 16.00 bis 18.30 Uhr und am Dienstag, 13. Februar 2018. in der Zeit von 18.00 bis 20.30 Uhr statt. Veranstaltungsort ist die Volkshochschule Bremen, Faulenstraße 69, Raum 103.

Der Termin für Bremerhaven findet am Donnerstag, 15. Februar 2018, in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist die Volkshochschule Bremerhaven, Lloydstraße 15, im Ella-Kappenberg-Saal.

Weiterführende Links und Informationen sowie Bewerbungsformulare für die Schöffenwahl finden sich auf der Internetseite des Senators für Justiz und Verfassung (https://www.justiz.bremen.de/themen/schoeffenwahl_2018-12521).

Bewerbungen für das Schöffenamt sind voraussichtlich bis Mitte März 2018 möglich.