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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Besserer Rechtsschutz für Verbraucher - Bremen mit Antrag bei Justizministerkonferenz erfolgreich

23.06.2017

Auf Antrag Bremens, Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens und Thüringens hat sich die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am gestrigen Tage (22.06.2017) dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch geeignete Institute des kollektiven Rechtsschutzes zu verbessern und hierdurch zugleich eine Überlastung der Justiz durch Massenverfahren zu vermeiden. Unter enger Beteiligung der Länder und zeitnah soll der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas, mit dem eine Musterfeststellungsklage für Verbraucherfragen eingeführt werden soll, weiter vorangetrieben werden.

"Das deutsche Recht kennt noch keine Musterklage. Wer als einer von vielen durch rechtswidriges Verhalten von Unternehmen einen Schaden hat, muss in der Regel für sich allein klagen. Wenn Banken, Energieversorger und andere Großunternehmen unberechtigt Gebühren erhöhen oder über Händler verkaufte Waren systematisch mangelhaft sind, ist jeder betroffene Kunde auf sich allein gestellt. Zeigt das Unternehmen keine Einsicht, muss jeder Kunde seinen Fall vor Gericht bringen und beweisen. Das kostet Zeit und kann bei ungewissem Ausgang des Verfahrens auch ins Geld gehen. Viele Betroffene sehen wegen dieser Hürden bei einem Kampf zum Beispiel um einige hundert Euro wegen einer erhöhten Gasrechnung von vornherein davon ab, ihr Recht geltend zu machen. Der Rechtsstaat muss aber unabhängig vom Geldbeutel und der sozialen Herkunft für jeden Bürger da sein. Musterprozesse durch Verbände, die die Fragen stellvertretend für alle Betroffenen klären, sind hier der richtige Ansatz. Die Urteile würden für alle Betroffenen gelten, das Kostenrisiko entfällt", so Martin Günthner.

"Aus diesem Grund freue ich mich sehr, dass der Antrag Bremens, Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens und Thüringens auf der Justizministerkonferenz eine Mehrheit gefunden hat. In einem sozialen Rechtsstaat, der gerade auch auf die Unterstützung und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger untereinander setzt ist es nicht nachvollziehbar, dass Verbraucher massenhaft Schäden aufgrund eines Gesetzesverstoßes erleiden, aber ihre Rechte individuell gerichtlich durchfechten müssen – und sich im Ergebnis alleingelassen fühlen."