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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Günthner begrüßt stärkeren Opferschutz im Land Bremen durch psychosoziale Prozessbegleitung

01.06.2017

Seit dem 1. Januar 2017 haben in Bremen besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen, die Opfer einer Straftat geworden sind, während des gesamten Strafverfahrens einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung durch Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung. Diese steht dem Tatopfer auf Wunsch während des gesamten Strafverfahrens zur Verfügung. Die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter informieren das Tatopfer individuell in verständlicher Weise über die Abläufe des Strafverfahrens und begleiten die Betroffenen bei Bedarf zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Ziel der psychologischen Prozessbegleitung ist es, das Tatopfer zu stabilisieren und deren Aussagekraft für die Verhandlung zu stärken.

Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter werden speziell für die Hilfe und Betreuung von besonders schutzwürdigen Opferzeugen von Straftaten ausgebildet. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist vor allem für Minderjährige, Menschen mit Behinderung oder besonders traumatisierte Tatopfer vorgesehen.

In Bremen wird die Fortbildungsmaßnahme zur psychosozialen Prozessbegleitung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung (HfÖV) angeboten. Erstmalig werden für Bremen vier Prozessbegleiterinnen nach der anspruchsvollen Fortbildung als Prozessbegleiterinnen vom Senator für Justiz und Verfassung anerkannt. Aufgrund einer Übergangsregelung im Gesetz konnten bereits erste Erfahrungen mit der psychosozialen Prozessbegleitung gemacht werden.
Justizsenator Martin Günthner: "Der Opferschutz liegt mir ganz besonders am Herzen. Deshalb freue ich mich, dass Opferzeuginnen und Opferzeugen in Bremen ab sofort eine professionelle Hilfe und Unterstützung durch eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten können."

Mit einem Flyer (siehe Download) informiert das Justizressort über das neue Rechtsinstitut der psychosozialen Prozessbegleitung.

Der Flyer zum Download (pdf, 166.4 KB)