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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Hochschulkarrieren werden besser planbar: Senat beschließt Entwurf des 4. Hochschulreformgesetzes

02.05.2017

Der Senat hat die Weichen dafür gestellt, die Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler und -wisschschaftlerinnen zu verbessern. Er hat heute (Dienstag, 2. Mai 2017) den Entwurf des Hochschulreformgesetzes beschlossen. Damit wird die umfangreiche Erneuerung des Hochschulrechts in Bremen fortgeführt.

Der Entwurf sieht Neuerungen insbesondere im Bereich der Personalstrukturen vor. Wissenschaftssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt betonte: "Mit der vierten Hochschulreform wollen wir die Karrierewege der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an den Hochschulen besser planbar machen und transparenter gestalten sowie gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigen schaffen."

Bei der Reform geht es auch darum, mehr Durchlässigkeit und Flexibilität aller Karrierewege bis hin zu einer ordentlichen Professur zu schaffen. Die zeitlich befristete Beschäftigung auf Qualifizierungsstellen und die im Grundsatz unbefristete Beschäftigung mit Daueraufgaben werden stärker akzentuiert. Den unterschiedlichen Karrierezielen des wissenschaftlichen Nachwuchses wird damit Rechnung getragen.
Zugleich wird mit der Einführung eines "tenure tracks" sowohl auf W 1-Juniorprofessuren als auch auf W 2-Professuren eine stärkere Annäherung an die internationalen Karrierewege und damit eine bessere Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht. Das sichert zugleich die Antragsfähigkeit der Universität Bremen im "Tenure-Track-Programm" und in der "Exzellenzstrategie" gemäß den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes.

Mit dem 4. Hochschulreformgesetz werden die Anforderungen an moderne Personalstrukturen an den Hochschulen erfüllt. Für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind offene, variable Karrierewege besser planbar, weil die familiäre Situation besser berücksichtigt werden kann. Gleichzeitig wird den spezifischen Besonderheiten und Anforderungen von Wissenschaftseinrichtungen Rechnung getragen.

Der Entwurf zum 4. Hochschulgesetz wird jetzt an die Bremische Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet.