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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizstaatsrat Matthias Stauch mit Festakt im Bremer Rathaus verabschiedet

26.04.2017

Im Rahmen eines Festaktes im Bremer Rathaus hat der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, heute (Mittwoch, 26. April 2017) mit zahlreichen hochrangigen Gästen aus Politik, Justiz, Verwaltung und Verbänden Justizstaatsrat Matthias Stauch in den Ruhestand verabschiedet. "Herausragende fachliche Erfahrung, hervorragendes Systemverständnis, absolute Verlässlichkeit, unerschütterlicher Optimismus, großes Beharrungsvermögen, Standfestigkeit, echter Vertreter Bremens, verlässlicher Förderer seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit seinem siebenunddreißigjährigen Wirken prägend für die Justiz Bremens", mit diesen Worten würdigte Martin Günthner in seiner Festrede den ausscheidenden Staatsrat.

"Herausragende fachliche Erfahrung, hervorragendes Systemverständnis, absolute Verlässlichkeit, unerschütterlicher Optimismus, großes Beharrungsvermögen, Standfestigkeit, echter Vertreter Bremens, verlässlicher Förderer seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit seinem siebenunddreißigjährigen Wirken prägend für die Justiz Bremens", mit diesen Worten würdigte Martin Günthner in seiner Festrede den ausscheidenden Staatsrat.
"Herausragende fachliche Erfahrung, hervorragendes Systemverständnis, absolute Verlässlichkeit, unerschütterlicher Optimismus, großes Beharrungsvermögen, Standfestigkeit, echter Vertreter Bremens, verlässlicher Förderer seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit seinem siebenunddreißigjährigen Wirken prägend für die Justiz Bremens", mit diesen Worten würdigte Martin Günthner in seiner Festrede den ausscheidenden Staatsrat.

Professor Matthias Stauch trat bereits im August 1967, mit 16 Jahren und nach Abschluss der mittleren Reife als Verwaltungspraktikant bei der Bezirksregierung Lüneburg in den öffentlichen Dienst ein. Nach der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst folgten zunächst ein einjähriges Studium der Sozialarbeit an der Hochschule für Sozialpädagogik und Sozialökonomie in Bremen und schließlich das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen. Matthias Stauch trat im Januar 1980 als Verwaltungsrichter in die Bremer Justiz ein. Von 1985 bis 1987 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Mahrenholz, tätig.

Von 1991 bis 1993 und von 1996 bis 1998 war Matthias Stauch beim Senator für Finanzen zuständig für den bundesstaatlichen Finanzausgleich, für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen und später als Abteilungsleiter auch für das Steuerrecht. Bei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und bei der Integration der neuen Länder in das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wirkte Matthias Stauch maßgeblich daran mit, die Selbständigkeit und die finanziellen Grundlagen Bremens zu sichern.

Ab Januar 1994 übte Matthias Stauch das Amt des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht aus. Zum Januar 1999 übernahm er als Präsident die Leitung des Verwaltungsgerichts Bremen. Im April 2002 folgte die Leitung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Präsident des Oberverwaltungsgerichts. In seine Amtszeit fielen unter anderem die Einrichtung des Fachgerichtszentrums (Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit "unter einem Dach" mit gemeinsamer Verwaltung im Jahr 2004) sowie die Übernahme von Gerichtsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. "Hartz-IV") und nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit bis 2009. Professor Stauch war Mitglied des Staatsgerichtshofs, zuletzt als dessen Vizepräsident.

2008 wurde er zum Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung ernannt, zunächst als Vertreter des Senators Ralf Nagel, dann als Vertreter von Senator Martin Günthner. Für längere Zeit war Matthias Stauch zugleich als Staatsrat beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen tätig. In seine Amtszeit als Staatsrat fielen unter anderem die weitgehende Sanierung und Modernisierung des Strafvollzugs sowie die Digitalisierung des Rechtsverkehrs.

Als langjähriger Lehrbeauftragter der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen und der Universität Bremen unterrichtet Professor Stauch in den Studiengängen Rechtswissenschaft und Ökonomie. Als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Vorsitzender von Prüfungskommissionen sowohl der Ersten als auch der Zweiten Juristischen Staatsprüfung hat er sich bei der Ausbildung des juristischen Nachwuchses engagiert. Auf internationaler Ebene war Justizstaatsrat Stauch bei der Rechtsberatung, Rechtsfortbildung und Richterfortbildungen in den Nachfolgestaaten der UdSSR tätig.

Senator Martin Günthner und Staatsrat Matthias Stauch
Senator Martin Günthner und Staatsrat Matthias Stauch

"Bereits die bloße Aufzählung dieser Stationen Ihres Werdegangs zeigt ein beeindruckendes, ganz außergewöhnliches Wirken für die Bremer Justiz und für Bremen als Ganzes. Eine freudige und frische Bereitwilligkeit, sich neuen Anforderungen zu stellen und Belastungen auf sich zu nehmen, kennzeichnet Sie. Noch beachtenswerter wird Ihr Werdegang für mich aber durch die allseits höchste Achtung und Wertschätzung, die Sie sich in Ausübung der verschiedenen Ämter bei Ihren Kolleginnen und Kollegen, bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in der ganzen Bremer Justiz und über diese hinaus erworben haben", so Martin Günthner an Professor Stauch gerichtet. "Seit meinem Amtsantritt als Justizsenator durfte ich stets auf Ihre Unterstützung zählen, auf Ihre Erfahrung, Ihre überragende Fach- und Sachkenntnis, Ihr Fingerspitzengefühl und im besten Wortsinne auf Ihr Brennen für die Sache – und dafür möchte ich mich von Herzen bei Ihnen bedanken".

Die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Karen Buse, wusste die Würdigung des Senators in ihrer Ansprache zu bestätigen: "Mit außerordentlicher Sachkenntnis, mit ausgeprägtem politischen Gespür und einem unermüdlichen Einsatz hat Matthias Stauch die Interessen aller Behörden und Gerichte des Justizressorts höchst erfolgreich vertreten."

Der scheidende Justizstaatsrat selbst hob die Bedeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz für sein Wirken hervor: "Ich habe meine Arbeit als Staatsrat nur leisten können in gemeinsamer Arbeit und Aktion mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das war für mich das gemeinsame Betreiben eines Arbeitsprozesses, das Ausarbeiten und strikte Verfolgen gemeinsamer Ziele und deren verbindliche organisatorische und verwaltungsgemäße Umsetzung. Für den Bereich Justiz haben wir damit viel erreicht."

Ab 1. Mai 2017 wird der ehemalige Oberbürgermeister Bremerhavens, Jörg Schulz, das Amt des Staatsrats beim Senator für Justiz und Verfassung übernehmen.

Fotos: Senatspressestelle