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OTB-Auseinandersetzung geht ins Hauptsacheverfahren

Günthner: Entscheidung des OVG zum OTB enthält positive Aspekte

06.04.2017

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr haben mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) in seiner heute (06.04.2017) veröffentlichten 42-seitigen Eilentscheidung zum Offshore Terminal Bremerhaven (OTB) den vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp nach summarischer Prüfung bestätigt hat.
Damit wird das vom BUND angestrengte Verfahren nun im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bremen fortgeführt.

"Das OVG hat in seinem Beschluss eine Reihe von Feststellungen getroffen, die die vom BUND vorgetragenen rechtlichen Gründe zurückweisen. Insofern enthält der Beschluss durchaus mehrere positive Aspekte. Mit den aufgeworfenen Fragestellungen, insbesondere zur Bedarfsanalyse und zu technischen Aspekten der Offshore-Anlagen, werden wir uns im weiteren Verfahren in enger Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde ausführlich auseinandersetzen", so der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner.

In der Eilentscheidung des OVG werden der Beitrag zur nachhaltigen Umstellung auf regenerative Energiequellen und die Entwicklung der regionalen Wirtschaft als vernünftige Gründe für das Vorhaben benannt, bei denen es sich auch um tragfähige Abweichungsgründe bei der Ausnahmeprüfung mit gegenläufigen Belangen des Habitatschutzes handele, da die Umstellung auf regenerative Energiequellen und die wirtschaftliche Stärkung der Region im öffentlichen Interesse liege. Auch die Zuständigkeit des Landes für die Planfeststellung des Vorhabens, die vom Verwaltungsgericht noch bestritten worden war, wird vom OVG bestätigt. Die naturschutzfachlichen Planungen und die FFH-Studien werden in der summarischen Betrachtung bestätigt.

Bei der Beurteilung des Bedarfs verweist das Gericht ausführlich auf verschlechterte politische Rahmenbedingungen durch Entscheidungen der Bundesregierung, technologische Entwicklungen im Bereich des Windenergieanlagenbaus und die Wettbewerbsverhältnisse des Landes. "Mit diesen Hinweisen werden wir uns im weiteren Verfahren intensiv auseinandersetzen. Dabei ist die Feststellung des OVG von besonderem Interesse, dass Infrastrukturplanungen auch Züge einer Angebotsplanung beinhalten können", so Günthner.
Der OTB bleibt das zentrale Infrastrukturprojekt des Landes und wird den Hafenstandort Bremerhaven mit der Anbindung von rund 250 Hektar Gewerbefläche nachhaltig stärken.