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Der Senator für Finanzen

Neues Vergnügungssteuergesetz für Glücksspielautomaten

28.12.2009

Das Vergnügungssteuergesetz der Freien Hansestadt Bremen ist geändert worden. Ab 1. Januar 2010 gilt für Geldspielapparate mit Gewinnmöglichkeit ein einheitlicher Steuersatz von 10 Prozent des Einspielergebnisses. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Spielautomaten über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen.

Geldspielgeräte, die nicht über ein entsprechendes Zählwerk verfügen und sonstige Apparate wie z.B. Unterhaltungsgeräte werden unverändert mit einer Pauschale besteuert.


Künftig ist die Steuer bis zum 10. Tag des Kalendermonats für den Vormonat anzumelden und zu entrichten. Damit ist erstmals am 10. Februar 2010 bei dem Finanzamt Bremen-Mitte eine Steueranmeldung für den Monat Januar abzugeben.


Für die Stadtgemeinde Bremen liegen Vordrucke „Vergnügungssteuer-Anmeldung“ nebst Anlagen in der Zentralen Informations- und Annahmestelle, Rudolf.Hilferding-Platz 1, und beim Finanzamt Bremen-Mitte (Eingang Rövekamp 12) aus; zudem können sie im Internet unter www.finanzen.bremen.deExternes Angebot abgerufen werden.