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Sonstige

Ab 2010 Verbesserungen für viele verheiratete Frauen beim Lohnsteuerabzug

28.01.2010

Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau teilt mit:

Bisher konnten Ehepaare mit zwei Einkommen bei der Lohnsteuer statt der Steuerklassen IV/IV nur die Steuerklassen III/V wählen. Seit Januar 2010 können sie auf Antrag bei ihrem zuständigen Finanzamt nun auch die sogenannte Steuerklasse IV mit Faktor auf ihren Lohnsteuerkarten eintragen lassen.


„Das neue Faktorverfahren bringt Verbesserungen bei der Steuerveranlagung besonders für diejenigen Ehefrauen, die ein geringeres Einkommen erzielen als der Ehemann. Die Erhöhung des Nettoeinkommens wirkt sich auch positiv auf die Höhe des Elterngeldes sowie des Arbeitslosengeldes aus, da diese Lohnersatzleistungen auf der Grundlage des Netto-Gehaltes berechnet werden.“, so die stellvertretende Landesfrauenbeauftragte Brigitte Melinkat.


Vorteil des neuen Verfahrens: Die Lohnsteuersumme entspricht recht genau der Jahreseinkommensteuer; es gibt weniger Steuernachzahlungen als bei der Steuerklassenkombination III/V. So bleibt vielen Ehefrauen mehr ihres Nettogehalts als in Steuerklasse V.


Interessierte können sich ein Infoblatt zum Faktorverfahren bei der Bremischen Gleichstellungsstelle abholen. Außerdem steht es auf der Website der ZGF unter Veröffentlichungen - Ratgeber zum Herunterladen bereit:
www.frauen.bremen.de/Externes Angebot


Informationen zu dem neuen Faktorverfahren stellt auch die Senatorin für Finanzen auf einem Merkblatt auf ihrer Internetseite unter Steuer – Einkommensteuer – Ratgeber Lohnsteuer zur Verfügung:
www.finanzen.bremen.de/Externes Angebot


Das Merkblatt liegt bei allen bremischen Finanzämtern und bei den Lohnsteuerkartenstellen der Meldebehörden aus. Im Merkblatt enthalten ist eine Tabelle, mit deren Hilfe die Eheleute feststellen können, bei welcher Steuerklassenkombination die geringste Lohnsteuer zu entrichten ist.