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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Ein Jahr neues Wohngeld - Unterstützung für familiengerechtes Wohnen

29.01.2010

Ein Jahr nach der Reform des Wohngeldrechts ist festzustellen, dass die Ziele der Gesetzesreform auch in Bremen ausnahmslos erreicht werden konnten. Das Wohngeldgesetz war zum 01.01.2009 in erster Linie geändert worden, um Leistungsverbesserungen einzuführen. Diese umfassten neben höheren Einkommensgrenzen und höheren Mietobergrenzen auch die Einführung eines einmaligen Heizkostenzuschusses. Damit sollte das Wohngeld vor allem mehr Menschen mit geringen Erwerbseinkommen und Renten erreichen.


Die Ausgaben für Wohngeld und Heizkostenzuschuss haben sich im Land Bremen von 5,9 Mio. Euro auf 13,6 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Die Zahl der Antragsteller ist um fast 50 Prozent auf 6000 gestiegen. Das gilt auch für das durchschnittlich gezahlte Wohngeld pro Monat. Hier hat es eine Erhöhung von 90 Euro auf 130 Euro gegeben.


Trotz des stark gestiegenen Arbeitsaufkommens ist es der Wohngeldstelle beim Senator für Umwelt, Bau Verkehr und Europa in aller Regel gelungen, die Anträge zeitnah zu bearbeiten und damit die Menschen in ihrem Recht auf angemessenes und familengerechtes Wohnen zu unterstützen.
Viele Bürger konnten sich damit die Beantragung weiterer Sozialleistungen ersparen.


Weitere Informationen einschließlich der Antragsformulare Anlage und Erläuterungen gibt es auf der Homepage des Bausenators unter www.bauumwelt.bremen.de

oder bei der allgemeinen Auskunft unter der Telefonnummer 0421-361-6021 sowie unter der E-Mailadresse : office@bau.bremen.de.


Persönlich sind Auskünfte und Unterlagen erhältlich im Zimmer 1.02 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Referat Wohngeld
Contrescarpe 73
28195 Bremen


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