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Der Senator für Finanzen

Erinnerung für alle Bürger mit Zweitwohnsitz in Bremen

01.02.2010

Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert alle steuerpflichtigen Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2009 zum 1. März 2010.


Eine Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte (Deutsche Bundesbank – Filiale Bremen, Konto 290 015 12, BLZ 290 000 00 oder Sparkasse in Bremen, Konto 109 06 46, BLZ 290 501 01) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2010 abzugeben.


Weitere Informationen und Formulare im Internet unter www.finanzen.bremen.de im Kapitel „Steuern“.