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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neues Wohnungsmarktgutachten wird vorbereitet

05.11.2009

Wie hoch soll und darf der Mietzuschuss für Menschen sein, die Arbeitslosengeld II beziehen? Diese Frage bewegt immer wieder Politik und Sozialgerichte. Kürzlich hatte u.a. das Bremer Sozialgericht geurteilt, dass die bislang verwendeten Höchstwerte für die Kosten der Unterkunft wegen mangelnder Aktualität nicht mehr herangezogen werden können. Die Sozialbehörde hatte darauf hin eine Übergangsregelung erlassen.


Da aktuelle Werte fehlen, bereitet die Sozialbehörde nun die Vergabe eines Wohnungsmarktgutachtens vor. Auf dieser Grundlage sollen dann die neuen Höchstgrenzen für den Mietzuschuss für ALG II – Bezieher/innen festgelegt werden.


Die Sozialdeputation hat heute (5. November) die Verwaltung gebeten, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Gutachtenvergabe zu schaffen. Die Kosten für das Gutachten werden auf 95.000 € geschätzt. Die laufende Fortschreibung nach zwei Jahren wird ca. 35.000 € ausmachen. Das Gutachten wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 vorliegen.