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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Klares Zeichen für Schwule und Lesben

29.09.2009

Bremer Senat startet Bundesratsinitiative gemeinsam mit Hamburg und Berlin

Der Bremer Senat will das „Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“ in die Verfassung schreiben und hat dazu – gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Berlin - eine Bundesratsinitiative gestartet. Der neue Artikel 3 des Grundgesetzes soll dann folgende Fassung erhalten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In der Bremer und der Berliner Landesverfassung befindet sich bereits ein entsprechender Passus.


Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter: „Schwule und Lesben sind auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Ein Diskriminierungsverbot im Verfassungsrang setzt da ein klares Zeichen. “


Im Grundgesetz wurde 1949 festgeschrieben, dass persönliche Merkmale wie Geschlecht, Abstammung, Herkunft oder Glaube keine Grundlage für staatliche Differenzierung sein dürfen. Dies war die Konsequenz aus der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik. Zwei der von den Nationalsozialisten systematisch verfolgten Personengruppen fehlten allerdings in der ursprünglichen Fassung des Artikel 3 des Grundgesetzes: Behinderte und Homosexuelle. 1994 wurde dann das Benachteiligungsverbot Behinderter in das Grundgesetz aufgenommen. Ein Diskriminierungsverbot aufgrund von sexueller Identität im Verfassungsrang fehlt weiterhin.