Sie sind hier:
  • Kein Mietdeponat: Gericht gibt Sozialbehörde Recht

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Kein Mietdeponat: Gericht gibt Sozialbehörde Recht

25.09.2009

Die Regelung der Sozialbehörde, dass ein Mietdeponat nicht übernommen werden muss, wenn auch zumutbarer kautionsfreier Wohnraum verfügbar ist, wurde jetzt vom Sozialgericht Bremen ausdrücklich bestätigt.


In einem Einzelfall wollte ein Leistungsempfänger die Übernahme eines Deponats erstreiten, da er kautionsfreie Wohnungen nur in einem Stadtteil erhalte, von dem aus er 20 Minuten bis zu seinen Eltern, die ihn unterstützen würden, fahren müsse. Dies überzeugte das Gericht nicht. Darauf bestehe kein gesetzlicher Anspruch.


Gleichzeitig wies das Gericht darauf hin, dass eine Wohnung von 65 qm für die 3-köpfige Familie nicht per se zu klein sei, auch wenn die Mietraumförderungs-Richtlinien von 75 qm ausgingen. Hierbei handle es sich um einen Maximalwert, der auch im Einzelfall unterschritten werden könne.


(Aktenzeichen S 24 AY 53/09 ER)