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Der Senator für Inneres und Sport

Senator Mäurer ruft zur Abgabe illegaler Waffen auf

18.09.2009

Amnestieregelung im Waffengesetz sichert Straffreiheit bis Ende des Jahres

Besitzer illegaler Waffen können diese bis Ende des Jahres bei der Polizei oder dem Stadtamt abgeben, ohne befürchten zu müssen, wegen unerlaubten Waffenbesitzes bestraft zu werden. Das sieht das neue Waffengesetz des Bundes vor, das im Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist. Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, ruft daher alle Besitzer von illegalen Waffen auf, von dieser Amnestieregelung Gebrauch zu machen. „Die Amnestie schafft die Gelegenheit, sich straffrei von unerlaubten Waffen zu trennen.“ Die abgelieferten Waffen werden vernichtet.

In diesem Jahr, insbesondere seit dem Amoklauf in Winnenden, seien in Bremen bereits rund 300 Waffen abgegeben worden, erklärte der Senator. Dabei handelte es sich aber vor allem um Waffen, die in legalem Besitz waren. „Wir wollen mit diesem Aufruf insbesondere diejenigen ermutigen, ihre Waffen abzugeben, die bisher fürchten mussten, wegen illegalen Waffenbesitzes bestraft zu werden.“ Selbstverständlich können auch legale Waffen abgegeben werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder der Waffenbestand ver-ringert werden soll. „Wir sollten alles tun, um den Waffenbestand in Privathaushalten so gering wie möglich zu halten“, betonte Mäurer.


Unerlaubte Waffen sind


1. Schusswaffen, die ohne die erforderliche Waffenbesitzkarte besessen werden.


2. Sonstige Waffen, die unter eine waffenrechtliche Verbotsnorm fallen. Hierzu zählen u.a. Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen, Nun-Chakus, Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser sowie bestimmte Arten von Springmessern (Klingenlänge über 8,5 cm und/oder beidseitiger Klingen-schliff)


Die Amnestieregelung gewährt demjenigen, der seine unerlaubt besessene Waffe bis zum 31.12.2009 bei der Polizei oder der Waffenbehörde abgibt, Straffreiheit, d.h. die Staatsan-waltschaft wird das Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes unter Bezug-nahme auf die Amnestieregelung einstellen. Das gilt auch für unerlaubt besessene Munition.


Unerlaubt besessene Waffen und Munition können ab sofort bei jeder Polizeidienststelle oder alternativ bei der Waffenbehörde im Stadtamt in der Stresemannstraße 48 abgegeben werden.

Wer seine Waffe/Munition nicht selbst zu den Abgabeorten transportieren kann, hat die Möglichkeit, über den Zentralruf der Polizei Bremen, Tel.: 362-0, eine Abholung durch die Polizei anzufordern.


Bei dem Transport der Waffe zum Polizeirevier bzw. zum Stadtamt ist zu beachten, dass Waffen aufgrund der waffenrechtlichen Bestimmungen nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden dürfen. Bei Schusswaffen ist zudem sicherzustellen, dass diese unge-laden und getrennt von Munition transportiert werden, das heißt Waffen und Munition müs-sen getrennt verpackt sein. Es wird empfohlen, die Waffenabgabe vorab telefonisch anzu-kündigen, um Details der Übergabe abzustimmen. Die Ankündigung kann über den Zentral-ruf der Polizei 362-0 oder beim jeweiligen Polizeirevier erfolgen, beim Stadtamt gilt die Nummer 361-2144.


Besitzer unerlaubter Waffen, die von der Amnestieregelung keinen Gebrauch machen, müssen im Falle der Feststellung des unerlaubten Waffenbesitzes mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Die Polizei wird weiterhin ihren Fahn-dungsdruck in diesem Deliktsbereich aufrechterhalten, betonte der Senator. „Wer Kenntnis von unerlaubtem Waffenbesitz hat, sollte sich nicht scheuen, dies vertrauensvoll der Polizei oder dem Stadtamt mitzuteilen“, sagte Mäurer.