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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Tagesmütter sollen bessergestellt werden

17.09.2009

Sozialdeputation spricht sich für fünf zusätzlich bezahlte Krankheitstage aus

Wer nebenberuflich als Tagesmutter oder Tagesvater arbeitet, dem sollen in Zukunft fünf zusätzlich bezahlte Krankentage zustehen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt dann insgesamt 15 Tage.

Alle jene, die hauptberuflich als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten, haben die Möglichkeit, sich selbst für den Fall einer längeren Krankheitsphase zu versichern. Das Sozialressort soll in diesem Fall die Hälfte des Versicherungstarifs übernehmen.


Für diese – von Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter vorgeschlagenen - Veränderungen hat sich die Sozialdeputation heute (17.09.2009) ausgesprochen. Der endgültige Beschluss muss durch die Stadtbürgerschaft erfolgen. Die Kosten für diese Verbesserungen der Arbeitssituation von Tagesmütter werden auf ca. 90.000 Euro geschätzt.