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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Das Gesundheitsressort informiert über das Impfkonzept „Schweinegrippe“

04.09.2009

Wenn voraussichtlich Mitte Oktober die ersten Impfstoffe in Bremen eintreffen, ist alles vorbereitet, damit dann nach und nach zunächst 200.000 Bremerinnen und Bremer geimpft werden können.


Das Bremer Impfkonzept sieht folgendes vor:


  • Der Impfstoff wird durch den Pharmagroßhandel von Dresden abgeholt und wöchentlich an die Bremer Impfstellen verteilt. Ein entsprechender Vertrag ist in den Grundsätzen verhandelt.

  • In einem ersten Schritt werden die Beschäftigten im Gesundheitssystem und in der Pflege sowie bei Polizei und Feuerwehr geimpft. Die Impfung erfolgt in den Gesundheitsämtern sowie durch Betriebsärzte (bei über 200 Beschäftigten, Zusammenschlüsse von kleineren Betrieben sind möglich). Der Betriebsarzt erhält dafür einen Werkvertrag von der senatorischen Behörde. Die Bezahlung der Betriebsärzte erfolgt durch den Arbeitgeber. Das Ressort geht davon aus, dass ca. 10 – 15 Betriebsärzte impfen werden. Damit sind 30-50% der Impfungen für diese Gruppe abgedeckt.

  • In der nächsten Phase werden chronisch kranke Menschen geimpft. Diese Impfung erfolgt in den Gesundheitsämtern sowie in ausgewählten Arztpraxen, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Mit diesen ausgewählten ca. 30 niedergelassenen Arztpraxen schließt die Gesundheitsbehörde einen Vertrag. Pro Impfung erhält der Arzt / die Ärztin 4,08 €.

  • Die Aufrufe zu den Impfungen für chronisch Kranke (und später für die Allgemeinbevölkerung) erfolgen nach den Anfangsbuchstaben des Namens der zu Impfenden. Welche Buchstaben gerade an der Reihe sind, wird über das Internet sowie über die Medien bekannt gegeben. Die gerade aktuellen Buchstaben sind außerdem der Ärzteschaft und den Krankenhäusern bekannt.

  • Wer geimpft werden möchte, erhält in der Impfstelle allgemeine Infos über die Impfung. Diese werden bundesweit einheitlich erstellt. Darüber hinaus gibt es einen Bremischen Dokumentations- und Abrechnungsbogen, der vom Patienten und vom Arzt zu unterschreiben ist. Parallel zur Impfaktion wird außerdem vom Gesundheitsressort eine Hotline eingerichtet. Dort informieren geschulte Mitarbeiter/innen über die Impfung und die Impfstellen.