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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Gewerkschaftstätigkeit soll durch Disziplinarverfahren nicht behindert werden

20.08.2009

Zum Schuljahresbeginn haben 756 beamtete Lehrerinnen und Lehrer in der Stadtgemeinde Bremen einen Anhörungsbrief zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens erhalten. Sie hatten im Februar dieses Jahres an Streiks teilgenommen und damit gegen Paragraf 55 des Bremischen Beamtengesetzes verstoßen. Die Landesvorstandssprecherin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhielt ein gesondertes Anschreiben.


Wenn eine Landesvorstandssprecherin zum Streik aufruft, dann in ihrer besonderen Funktion als Sprecherin dieser Gewerkschaft. Deshalb ist im Anhörungsverfahren der Landesvorstandssprecherin der GEW auf diese ihre besondere Funktion eingegangen worden, damit sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden kann. Dies hat leider zu dem Missverständnis geführt, dass die Gewerkschafterin in ihrer Tätigkeit behindert wird. Das war nicht beabsichtigt, und deshalb wird das Anhörungsschreiben zurückgenommen. Die Landesvorstandssprecherin wird nun in dem Verfahren in ihrer Eigenschaft als Lehrerin und Beamtin wie alle anderen angehört.