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Der Senator für Inneres und Sport

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

11.08.2009

Gemeinsame Pressemitteilung: Der Senator für Justiz und Verfassung,
Die Senatorin für Finanzen, Der Senator für Inneres und Sport

Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, die Wirtschaftskriminalität in Bremen deutlich schneller und effektiver zu bekämpfen. Die Ressorts Justiz, Inneres und Finanzen haben dem Senat in seiner Sitzung am 11. August 2009 ein Konzept vorgelegt, mit dem die Arbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung und Zentraler Antikorruptionsstelle enger aufeinander abgestimmt und die Bekämpfung der Wirtschaftkriminalität optimiert werden soll.

Es besteht aus den folgenden Kernpunkten:

  1. Komplexe Ermittlungen sollen künftig nach den Regeln des Projektmanagements abgestimmt und gesteuert werden.

    Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft entwickeln die verfahrensbeteiligten Behörden Ermittlungskonzepte insbesondere für die umfangreichen Verfahren. Sie setzten Prioritäten und führen die Verfahren damit konsequenter und zielorientierter.

  2. Fallübergreifende Schwerpunktsetzungen und Controlling

    Es wird ein gemeinsames Controlling eingerichtet, so dass alle Bereiche einen ständigen Überblick über die anhängigen Verfahren und deren Dauer erhalten. Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft werden Fallkonferenzen durchgeführt und eine Priorisierung einzelner Verfahren vorgenommen. Behördenübergreifende Ermittlungsteams können gebildet werden.

  3. Personalausstattung

    Staatsanwaltschaft und Polizei werden personell gestärkt. Die Aufnahme der Tätigkeit eines weiteren Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft steht unmittelbar bevor. Generell sollen in den Bereichen Polizei, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung freiwerdende Stellen zügig wiederbesetzt werden.

  4. Fortbildung

    Komplexe Wirtschaftsstrafsachen erfordern einen hohen Grad der Qualifizierung der zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingesetzten Personen. Eine anforderungsgerechte, behördenübergreifende Aus- und Fortbildung der Ermittlungsbeamten wird gewährleistet.

  5. IT-Unterstützung und sachliche Ausstattung

    Dem ständigen technischen Fortschritt bei der elektronischen Datenverarbeitung haben die Ermittlungsbehörden Rechnung zu tragen. Für die elektronisch unterstützte Auswertung umfangreicher Datenmengen (z.B. von Kontoauszügen) wird eine einheitliche IT-Infrastruktur bei den am Verfahren beteiligten Behörden geschaffen. Mit der Einführung der elektronischen Zweitakte wird die zeitgleiche Verfahrensbearbeitung durch verschiedene Stellen entscheidend erleichtert.