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Der Senator für Inneres und Sport

Ausschuss zur Kontrolle der Polizei erhält schriftlichen Bericht

22.07.2009

Kein Dissens über Auskunftsrechte der Parlamentarier

In einem Verfahren vor dem Landgericht Bremen wegen der Schießerei auf der Diskomeile im Jahr 2006 ist bekannt geworden, dass ein Angeklagter zum damaligen Zeitpunkt als V-Mann der Polizei tätig war. Der für die Kontrolle von besonderen Polizei-Maßnahmen nach dem Bremischen Polizeigesetz zuständige Parlamentsausschuss, der regelmäßig über V-Mann Einsätze der Polizei informiert wird, hatte angesichts der Medienberichterstattung um einen Bericht gebeten. Dazu fand Ende Juni eine Sondersitzung statt, in der die Polizei den Abgeordneten für Auskünfte zur Verfügung stand.


Offenbar fühlten sich anschließend nicht alle Abgeordneten ausreichend informiert. Bekanntlich hat der Grüne Abgeordnete Fecker weiteren Informationsbedarf angemeldet und zu den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen um eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes der Bürgerschaft gebeten.
Dazu stellt der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, fest:

„Die Kontrollrechte des Ausschusses sind von mir und der Polizei nie in Zweifel gezogen worden. Die Polizei hat pflichtgemäß den Ausschuss unterrichtet. Ich teile die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes der Bürgerschaft, dass der Ausschuss so umfassend wie möglich zu unterrichten ist. Sofern seitens einzelner Abgeordneter noch Fragen offen geblieben sind, werden sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten natürlich beantwortet.
Zur Vermeidung weiterer Irritationen habe ich die Polizei gebeten, dem Ausschuss noch in der Sommerpause einen vertraulichen schriftlichen Bericht zu dem V-Mann-Einsatz vorzulegen, der als Grundlage für die Beratungen in der nächsten Sitzung dienen soll.“


Dass er sehr an der Aufklärung der Vorgänge interessiert ist, hat der Senator auch in einem Brief an den Vorsitzenden Richter der 6. Großen Strafkammer am Landgericht Bremen deutlich gemacht, vor der die Straftaten im Zusammenhang mit der Schießerei auf der Diskomeile verhandelt werden. „Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass ich den Umfang der bisherige Aussagegenehmigung für die betroffenen Polizeibeamten erneut prüfen werde, wenn im weiteren Verlauf der Entscheidungsfindung des Gerichts noch Fragen zu klären sind, zu deren Beantwortung die Beamten beitragen können“, so Mäurer.

„Ich bin gemeinsam mit der Polizei der Auffassung, dass eine größtmögliche Transparenz der Vorgänge gewährleistet sein muss, insbesondere wenn es sich um die Beteiligung von V-Personen an Straftaten handeln könnte. Da zugleich aber der Schutz Dritter zu berücksichtigen ist, ist ein sorgfältiger Umgang mit den Informationen geboten“, erklärte der Senator abschließend.