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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Wettbewerbsnachteile für bremische Handwerksbetriebe ausgeräumt

21.07.2009

Präqualifizierungserlass durch den Senat ausgesetzt

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat auf seiner heutigen Sitzung (21.7.09) die Aussetzung des Präqualifizierungserlasses bei einer bestimmten Form der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dies war notwendig geworden, da es dem bundesweit tätigen Verein zur Präqualifizierung von Unternehmen derzeit auf Grund der Vielzahl eingehender Anträge nicht möglich ist, diese zeitnah zu bearbeiten. Den Betrieben ohne Präqualifizierungszertifikat war es bislang nicht möglich, sich an öffentlichen Aufträgen unter Anwendung des Präqualifizierungserlasses zu beteiligen. Dies wird ihnen durch den Senatsbeschluss bis zur Abarbeitung des Antragstaus, längstens jedoch bis zum Jahresende 2010 wieder ermöglicht.

„Diesem Wettbewerbsnachteil gilt es gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt angesichts der Konjunktur- und Finanzkrise dringend entgegenzuwirken. Die Sicherung der Wirkung des Konjunkturprogramms zur Förderung der Wirtschaft im Lande Bremen setzt die Beteiligung der bremischen Firmen am Wettbewerb voraus. Die bremische Wirtschaft ist angesichts der andauernden Wirtschaftskrise auf öffentliche Aufträge in besonderer Weise angewiesen, um ihre betriebliche Existenz und die hiermit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern“, so Wirtschafts- und Häfensenator Ralf Nagel.


Im Präqualifizierungsprozess weisen die Betriebe gegenüber dem Verein nach, dass sie bestimmte Anforderungen, die an Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gestellt werden, erfüllen. Dazu zählen beispielhaft die korrekte Zahlung der Steuern sowie der Nachweis über die fachliche Eignung.


In einem Schreiben an die Handwerkskammer und die Kreishandwerkerschaft Bremen ermunterte Senator Nagel die Betriebe sich in dem Verein zur Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. anzumelden, um die Präqualifizierung zu erwirken. „Ich sehe im Instrument der Präqualifizierung wirksame Vorteile. Für die Betriebe entfällt die aufwändige Vorlage von Einzelqualifizierungsnachweisen bei jeder einzelnen Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Zusätzlich entfällt bei den öffentlichen Auftraggebern die ständige einzelfallbezogene Anforderung und Kontrolle dieser Nachweise“, so Senator Ralf Nagel.