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Sonstige

„Unerwünschte Wahlwerbungsflut eindämmen“

16.07.2009

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt mit:


Die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009 steht vor der Tür. Die Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler ist daher für die politischen Parteien Gebot der Stunde. Das passiert oft auch im Wege persönlich adressierter Wahlwerbung. Die persönliche Ansprache wird den politischen Parteien insbesondere dadurch möglich, dass sie laut Gesetz von den Meldebehörden in den sechs Monaten vor der Wahl Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, ggf. Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten verlangen können. Diese persönlichen Daten dürfen die politischen Parteien ausschließlich für die Zwecke der Wahl- und Stimmenwerbung nutzen. Die Daten müssen einen Monat nach der Wahl nachweislich gelöscht werden.


Denjenigen, die mit einer Weitergabe ihres Namens und ihrer Anschrift zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden sind, rät die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, umgehend von dem gesetzlich eingeräumten Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an politische Parteien Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann schriftlich beim Stadtamt Bremen, Meldebehörde, Postfach 107849, 28078 Bremen bzw. beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt, Meldebehörde, Postfach 210360, 27524 Bremerhaven erhoben werden. Entsprechende Formulare sind im Internet unter www.bremen.de/formulare, Buchstabe „D“ (Datenübermittlungssperre) bzw. unter www.bremerhaven.de, Bürgerservice, Formulare, Buchstabe „E“ (Eintragung einer Datenübermittlungssperre) abrufbar.