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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Schwule und Lesben ins Grundgesetz

10.07.2009

Sozialsenatorin begrüßt Forderung nach Verbot der Diskriminierung der sexuellen Identität

„Ich unterstütze die Forderung der Bremer SPD-Bürgerschafsfraktion zur Änderung des Grundgesetz-Artikel drei“, sagt Bremens Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter. Die Fraktion will das „Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“ in die Verfassung schreiben. Der neue Artikel 3 soll dann folgende Fassung erhalten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In der Bremer und der Berliner Landesverfassung befindet sich bereits ein entsprechender Passus.


Rückendwind bekommt die Forderung nach einer Grundgesetzänderung von vielen Prominenten und Parteien. Dazu gehören Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, Bischöfin Maria Jepsen, Fußballbundchef Theo Zwanziger, Ex CDU-Generalsekretär Heiner Geissler, die SPD und die Grünen. Und auch die Gruppe der Lesben- und Schwulen in der Union (LSU) ist dabei. Ingelore Rosenkötter: „Bremen ist ein weltoffenes und liberales Bundesland und steht für eine aktive Bürgerrechtspolitik für Schwule und Lesben.“ Rosenkötter ist mit ihrer Behörde im Bremer Senat für die Bereiche „Familienpolitik und gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ zuständig.