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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Fördermittel für passiven Schallschutz

02.07.2009

Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vergibt ab 01. Januar 2010 Fördermittel für Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden. Förderfähig sind Wohnungen und Häuser in solchen Straßen oder Straßenabschnitten, bei denen eine Überschreitung der Lärmpegel von 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts auf Basis der Lärmkartierung der Umgebungslärmrichtlinie vorliegt. Senator Dr. Reinhard Loske: „Lärm wird zu einem immer größeren Umweltproblem, gerade in den Innenstädten. Wir wollen mit einem freiwilligen Förderprogramm den Menschen helfen, die besonders unter Dauerlärm leiden“.


Nähere Informationen zur Höhe einer möglichen Förderung sowie Förderungsvoraussetzungen und eine Karte der betroffenen Bereiche in Bremen sind zu finden unter http://www.umwelt.bremen.de (Direktlink: http://www.umwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen179.c.8771.de). Dort können auch Anträge für Fördermittel herunter geladen werden.


Anträge können schriftlich bis zum 30. 09. 2011 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa gestellt werden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Gebäude, die bereits in der Vergangenheit aufgrund gesetzlicher Regelungen Schallschutz erhalten haben oder für die Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz bestehen. Weiterhin kann für Gebäude in Leichtbauweise nur dann eine Förderung gewährt werden, wenn durch den Einbau von Schallschutzfenstern das gewünschte Schutzniveau (Unterschreitung eines Innenpegels von 40 dB(A) am Tag oder 30 dB(A) in der Nacht) erreicht wird.