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Der Senator für Inneres und Sport

Afghanische Staatsangehörige erhalten Aufenthaltsrecht

26.06.2009

Keine Abschiebung von in Bremen lebenden Iranern

Eine Ausreise nach Afghanistan ist nach Auffassung des Senators für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer „zur Zeit nicht zumutbar und wird auch auf absehbare Zeit nicht möglich sein“. Deshalb erhalten die seit mehr als 18 Monaten geduldeten afghanischen Staatsangehörigen, die im Land Bremen leben, eine Aufenthaltserlaubnis. Die aufenthaltsrechtliche Situation dieser etwa 20 afghanischen Staatsangehörigen wird damit verbessert und sie haben durch diesen Aufenthaltsstatus auch einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt. Ausgenommen von der Regelung sind Straftäter. Anträge können bei den Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven gestellt werden.


Vor dem Hintergrund der Verschärfung der innenpolitischen Verhältnisse im Iran weist der Senator außerdem darauf hin, dass zur Zeit keine iranischen Staatsbürger in Bremen von einer Abschiebung bedroht seien. Die Entscheidung über einen Abschiebestopp sollte, so Senator Mäurer, möglichst bundeseinheitlich getroffen werden. Insofern sei zunächst eine Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene erforderlich. Bis dahin sind die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven gehalten, falls künftig Rückführungsmaßnahmen anstehen sollten, zuvor die Entscheidung des Senators für Inneres und Sport einzuholen.