Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen und Bund fördern Ersatz von Elektroheizungen

17.06.2009

Wer die Elektroheizung seines Gebäudes oder seiner Wohnung durch eine umweltfreundlichere und effizientere Zentralheizungsanlage ersetzen möchte, kann dafür jetzt Fördermittel des Bundes und des Landes Bremen in Anspruch nehmen. Die Deputation für Umwelt und Energie hat dafür die Förderrichtlinie „Ersatz von Elektroheizungen“ den veränderten Förderbedingungen des Bundes angepasst. Die bisher geltende Förderrichtlinie für den Ersatz von Elektroheizungen ist dadurch ersetzt worden.


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt seit April 2009 mit ihrem Programm „Energieeffizient sanieren“ den Ersatz von Nachstromspeicherheizungen. Für jedes demontierte Gerät zahlt die KfW einen Zuschuss von 200 Euro. Die bereits früher gewährte KfW-Förderung für die Heizungssanierung – in der Zuschussvariante 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit – kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Für den Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien können Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Das BAFA fördert z.B. den Einbau eines Holzpellet-Heizkessels für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 2.500 Euro.


Zusätzlich zur genannten Bundesförderung gewährt das Land Bremen nach dem Förderprogramm „Ersatz von Elektroheizungen“ einen Bonus von 500 Euro je Gebäude, wenn im Zuge der Heizungsumstellung auch die Warmwasserbereitung auf den neuen Energieträger umgestellt wird und die neue Anlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung oder mit Gas betrieben wird. Eine Förderung setzt zudem voraus, dass die demontierten Nachtspeicherheizgeräte ordnungsgemäß entsorgt werden.


Förderanträge nach dem Bremer Programm „Ersatz von Elektroheizungen“ können in den Kundencentern der swb in Bremen und Bremerhaven, die vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa mit der Antragsbearbeitung beauftragt worden sind, gestellt werden. Die swb berät auch zu den genannten Förderprogrammen des Bundes und gibt Hilfestellung bei der Antragstellung. Das swb-Kundencenter in Bremen ist unter der Tel.-Nr. (0421) 359-3590, das swb-Kundencenter in Bremerhaven unter der Tel.-Nr. (0471) 477-1111 erreichbar. Die Förderrichtlinie und die weiteren Antragsunterlagen für die Bremer Förderung können auch unter der Tel.-Nr. (0421) 361-10858 angefordert werden.