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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Regelsätze in der Sozialhilfe erhöht

16.06.2009

Der Senat hat heute (16. Juni 2009) die Sozialhilfe erhöht. Der „Regelsatz“ für eine alleinstehende Person beträgt nun 359 Euro monatlich (zuvor 351 Euro). Entsprechend prozentual erhöht wurden die Leistungen für Kinder, die im gleichen Haushalt leben (215 Euro für bis 5-Jährige, 251 Euro für 6- bis 13-Jährige, 287 Euro für über 14-Jährige).


Durch die Erhöhung des Rentenwerts haben sich außerdem Veränderungen bei der Blindenhilfe ergeben. Sie steigt von 594,63 auf 608,96 Euro (Minderjährige nun 305 Euro). Das Landespflegegeld liegt jetzt für Volljährigen bei 358,09 Euro und für Minderjährige bei 179,04 Euro.