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Der Senator für Inneres und Sport

Innenminister besorgt über zunehmende Gewalt / Beschlüsse aus der 188. Sitzung der IMK in Bremerhaven

05.06.2009

Die Innenminister und -senatoren der Länder haben unter Vorsitz von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer am 4. und 5. Juni in Bremerhaven getagt. An den Beratungen hat auch Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble teilgenommen.
„Trotz der Tatsache, dass der Bundestagswahlkampf bevorsteht, haben wir in konstruktiver Atmosphäre beraten und sind uns in den meisten Tagesordnungspunkten einig geworden“, resümierte Senator Mäurer die Sitzung.
Zu den zentralen Themen der Konferenz gehörten neben den Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden die zunehmende Gewalt, insbesondere bei Demonstrationen und im Zusammenhang mit Fußballspielen, sowie die wachsende Aggression gegen Polizeibeamtinnen und –beamte. Aber auch Alkoholtestkäufe durch Jugendliche wurden eingehend diskutiert.


Bewältigung der Amoklage in Winnenden und Wendlingen
Nach einer Erörterung des Amoklaufes vom 1. März, zu dem der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech einen Bericht abgegeben hatte, fasste die Konferenz einen Beschluss, in dem es heißt:
Die IMK unterstreicht die Notwendigkeit, dass

  • polizeiliche Interventionskräfte für derartige Gewaltvorfälle über eine sachgerechte Schutzausstattung verfügen,
  • zur unverzüglichen Durchführung von beweiskräftigen Internet- und DV-Ermittlungen auch mit Blick auf die Trittbrettfahrerproblematik qualifizierte IuK-Ermittler erforderlich sind,
  • die Möglichkeiten der Regressnahme von Trittbrettfahrern ausgeschöpft werden.

Sie sieht es vor dem Hintergrund der neuerlichen Amoktat als erforderlich an,

  • die Verfügbarkeit von Schusswaffen zu begrenzen und den Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung zu erhöhen,
  • die Medienkompetenz bei erziehungsbeteiligten Personen sowie Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken,
  • für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen,
  • die Präventionsansätze zur Früherkennung problembehafteter Personen konsequent aufzugreifen mit dem Ziel, erziehungsbeteiligte Personen sowie Gleichaltrigengruppen (peergroups) hierfür verstärkt zu sensibilisieren.


Die IMK sieht sich durch die teilweise täterfokussierte Medienberichterstattung zu den Ereignissen vom 11. März 2009 in dem Erfordernis bestärkt, gegenüber den Medien die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Berichterstattung unter Berücksichtigung der Menschenwürde über derartige Gewaltvorfälle zu verdeutlichen. Ziel muss es sein, die Gefahr von Nachahmungseffekten sowie die erneut zu registrierende Vielzahl von nachfolgenden Amokandrohungen („Trittbrettfahrer“) zu reduzieren.


Einführung eines nationalen Waffenregisters
Die Innenministerkonferenz spricht sich dafür aus, dass Bund und Länder gemeinsam ein einheitlich organisiertes computergestütztes Nationales Waffenregister bis zum 31. Dezember 2012 (damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Frist) errichten. Sie spricht sich dafür aus, die Einrichtung eines nationalen Waffenregisters als prioritäres Projekt in Deutschland online durchzuführen.
Die Innenministerkonferenz beauftragt den AK II, unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nationales Waffenregister möglichst bis zur Frühjahrs-Konferenz der Innenminister- und -senatoren der Länder 2010 einen Sachstandsbericht, insbesondere zu den strategischen Zielen und zum Fachkonzept, mit dem Ziel der abschließenden Behandlung auf der Herbst-Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder 2010 zu erstellen.


Einsatz von jugendlichen Alkohol-Testkäuferinnen und Testkäufern
Nach einem Bericht des Landes Niedersachsen über den erfolgreichen Einsatz von jugendlichen Testkäufern, empfiehlt die IMK ihren Mitgliedern, im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen Testkäufe als ein im Einzelfall geeignetes Instrument auf die länderspezifische Umsetzbarkeit zu prüfen.


Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte
Die Innenminister und -senatoren der Länder verurteilen die Gewalt gegen Polizeibeamte, aber auch gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Sie sind der Auffassung, dass der Schutz für Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte vor Angriffen verbessert werden muss.
Die Innenminister und -senatoren der Länder halten es für erforderlich, Empfehlungen für präventive Maßnahmen zu erarbeiten und zu prüfen, ob und inwieweit die vorhandenen Sanktionsnormen angemessen angewendet oder zu ergänzen bzw. zu erweitern sind.
Die Innenminister und -senatoren der Länder beauftragen den AK II bis zur Herbstsitzung der IMK 2009 auf der Basis eines aktuellen Lagebildes einen Bericht und Umsetzungsvorschläge vorzulegen. Dabei wird der AK II gebeten, die entsprechenden KFN-Studien einzubeziehen.


EU-Führerscheinrichtlinie
Die Innenminister und -senatoren setzen sich für eine Ausnahmeregelung im Rahmen der EU-Führerscheinrichtlinie zugunsten der Feuerwehren, Rettungsdienste und anderer Hilfsdienste ein und plädieren für eine Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse für Fahrzeuge, die mit Führerscheinklasse B geführt werden dürfen.
Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Europäische Führerschein-Richtlinie die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, die technischen Hilfsdienste und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes als Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freimacht.
Sie bittet den Bundesminister des Innern, sich auf der Basis eines entsprechenden Bundesratsbeschlusses weiter dafür einzusetzen, dass

  • Einsatzkräfte der genannten Organisationen, die im Besitz der Fahrerlaubnis B sind, die Berechtigung erhalten, Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen zu führen; Dies soll auf der Basis einer ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu erteilenden Fahrberechtigung möglich sein;
  • für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse nach einer praktischen Unterweisung, d. h. ohne Ausbildung und ohne Prüfung, eine Fahrberechtigung erteilt werden soll, sofern mindestens zwei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden ist.